Teilnahme an einer zugelassenen Weiterbildung
Bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Weiterbildung erhalten Sie von Ihrem Arbeitsberater/Ihrer Arbeitsberaterin einen Bildungsgutschein.
Der Bildungsgutschein ist eine verbindliche Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten von der Agentur für Arbeit übernommen werden.
Den Bildungsgutschein können Sie innerhalb von drei Monaten bei einem Bildungsträger ihrer Wahl einlösen.
Der Gutschein muss dann über den Bildungsträger vor Teilnahmebeginn wieder bei der Agentur für Arbeit eingelöst werden. Sollte innerhalb von drei Monaten keine geeignete Weiterbildung gefunden werden, kann die Agentur für Arbeit einen neuen Bildungsgutschein aushändigen.
Information über zugelassene Weiterbildungen und Bildungsträger erteilt Ihnen gern die zuständige Agentur für Arbeit.
Finanzierung
Kursgebühren zahlt die Agentur für Arbeit direkt an den Bildungsträger.
Unterhaltsgeld steht Ihnen dann von der Agentur für Arbeit zu, wenn Sie vor Beginn des Kurses Arbeitslosengeld bezogen haben.
Fahrtkosten erstattet Ihnen die Agentur für Arbeit bis maximal 476,00 EUR monatlich. Sie können die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder eine Kilometerpauschale zwischen Wohnung und Bildungsstätte abrechnen. Wenn Sie statt zum Unterricht zur Praktikumsstelle fahren, müssen Sie einen neuen Fahrtkostenantrag stellen.
Wenn Sie während der Kursdauer einen Arbeitsplatz bekommen, können Sie den Kurs vorzeitig beenden, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.
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