500 Lerneinheiten
500 Unterrichtseinheiten
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„Zertifikat Integrationskurs“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder Bescheinigung über das tatsächliche erreichte Ergebnis in den Abschlusstests
S-2608
Weiterbildung Berufsbezogener Sprachkurs gem. §45 AufenthG/DeuFöV mit Zielsprachniveau B2
Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Der Kurs hat zum Ziel das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung und schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.
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Inhalte der Weiterbildung
Der Kurs umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung.
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Die häufigsten Fragen
Wichtige Daten
Abschluss: „Zertifikat Integrationskurs“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder Bescheinigung über das tatsächliche erreichte Ergebnis in den Abschlusstests
Gruppengröße: max. 25 Teilnehmer
Dauer
500 Unterrichtseinheiten
Teilnahmevoraussetzungen
Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld); Sie suchen eine Ausbildungsstelle, befinden sich bereits in der Ausbildung oder Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. D.h. Sie gehören zu einer der folgenden Gruppen:
1. Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (letzteres gilt zur Zeit für die fünf Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia). Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
2. Bürgerinnen und Bürger der EU,
3. Deutsche mit Migrationshintergrund.
Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf B1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
Wer an den Modulen der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.
Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden können Sie an Spezialmodulen der nationalen berufsbezogenen Sprachförderung teilnehmen, sofern Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um den (zukünftigen) Arbeitsalltag zu meistern. Es besteht für Sie ein Kostenbeitrag von 50% pro Unterrichtseinheit. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.
Zielgruppe
Die Berufssprachkurse richten sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
Kosten und Fördermöglichkeiten
Informieren Sie sich hier über Fördermöglichkeiten für Arbeitssuchende - beispielsweise den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und des Jobcenters.
Informieren Sie sich hier über Fördermöglichkeiten für Berufstätige.
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