Page 9 - IBB AG - Personalentwicklung durch geförderte Weiterbildung
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Kleinst-               Kleine und mittlere    Größere
  Förderung                   unternehmen            Unternehmen            Unternehmen           Große
                                                                                                  Unternehmen
                              (<10 Mitarbeiter)      (<250 Mitarbeiter)     (>250 Mitarbeiter)




  Weiterbildungskosten        Bis zu 100 %           Bis zu 50 %            Bis zu 25 %           Bis zu 15 %



                              Bis zu 100 % ab 45 Jahren und für                                   20 %  1
                              schwerbehinderte Menschen



  Arbeitsentgelt  2           Bis zu 75 %            Bis zu 50 %            Bis zu 25 %           Bis zu 25 %



                              Bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und
                              berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen    3











                                                                          Besondere

                               Vom                                        Zuschussmöglichkeiten

                     Qualifizierungs-                                     •   Bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf:
                                                                              Unabhängig von der Betriebsgröße werden
                      chancengesetz                                           die Zuschussmöglichkeiten um 10 % erhöht,

                         profitieren:                                         wenn eine Weiterbildung von mindestens
                                                                              20 % der Belegschaft erforderlich ist (10 %
                                                                              der Belegschaft bei Betrieben mit weniger
                 •  Übernahme der Weiterbil-                                  als 250 Beschäftigten).
                   dungskosten von 15 - 100 %                             •   Bei Vereinbarungen der Sozialpartner:

               •  Arbeitsentgeltzuschüsse von                                 Wenn Betriebsvereinbarungen und Tarif-
                                                                              verträge zur beruflichen Weiterbildung vor-
                              25 - 100 %                                      liegen, steigt der Zuschuss um 5 %.



                                                                          •   Bei einer Kombination beider Fälle steigt der
                         5.                                                   Zuschuss somit um 15 % auf die bestehen-
                                                                              den Fördersätze.







                                                                                                           Seite 9
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