Hinweisgeberschutz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie (EU 2019/19/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union).
Die Richtlinie dient dem Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Ziel der Richtlinie ist, Personen, die auf Verstöße hinweisen, vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.
Meldestelle in der IBB AG
Zur Umsetzung der Richtlinie hat die IBB AG eine interne „Meldestelle Hinweisgeberschutz“ über Herrn RA Frank Schmiedl eingerichtet.
Sie können Hinweise telefonisch (+49 15146462791) oder per E-Mail (hinweisgeber@ibb.com) abgeben. Wünschen Sie ein persönliches Treffen, teilen Sie uns dies gerne per E-Mail oder telefonisch mit. Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität
– der hinweisgebenden Person,
– der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und
– der sonstigen in der Meldung genannten Personen.
Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind.
Folgend der Ablauf visualisiert: