Urheberrecht und Open Educational Resources

Mal schnell ein Bild googeln, und rein damit in die Präsentation oder Hausarbeit – schließlich soll es ja auch ein bisschen bunt und anschaulich werden.

Oder einen Textausschnitt aus einem Online-Artikel ins eigene Konzept hineinkopieren, der sowieso besser formuliert ist, als man es selbst hinbekommen hätte?

Im Internet haben wir mit Hilfe von Suchmaschinen schnellen und direkten Zugriff auf eine unüberschaubare Menge an Bildern, Grafiken, Texten, Videos und anderen Materialien, die gute Quellen für unsere eigenen Projekte sein könnten.

Könnten?

Ja, könnten. Dass wir diese Dinge im Netz finden können, bedeutet nämlich noch längst nicht, dass wir sie rechtlich gesehen auch nutzen dürfen. Denn irgendjemand hat das Foto gemacht, den Text geschrieben, die Musik komponiert oder das Video produziert – ist also dessen Schöpfer* bzw. Urheber. Überschreitet dieses Material ein Mindestmaß an kreativer Originalität (die sog. „Schöpfungshöhe“), kann es rechtlich als Werk gelten und entsprechend nach deutschem Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt sein.

Den Urhebern sind dann bestimmte Rechte an ihren Werken vorbehalten. So dürfen sie allein darüber entscheiden, wie das Werk verwertet wird und von wem es auf welche Art bzw. unter welchen Bedingungen genutzt werden darf. Außerdem umfasst der Schutz zum Beispiel

  • das Recht auf Erstveröffentlichung des Werkes
  • das Recht auf Namensnennung in Verbindung mit dem Werk und
  • das Recht auf Schutz vor der Entstellung des Werkes

Vorsicht vor Urheberrechtsverletzungen:
Werke sind grundsätzlich geschützt

Vielen von uns ist nicht bekannt, dass der urheberrechtliche Schutz auch dann gelten kann, wenn er am Werk selbst nicht ausdrücklich gekennzeichnet ist, zum Beispiel durch das bekannte Copyright-Symbol ©. Wer dann – auch unwissentlich – geschützte Werke ohne entsprechende Erlaubnis nutzt, d. h. herunterlädt, einscannt, vervielfältigt, veröffentlicht, zugänglich macht, in eigene Werke einfügt etc., macht sich unter Umständen einer Urheberrechtsverletzung schuldig. Und die kann rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Darum ist es im Zweifel sicherer, doch von einem möglichen Schutz auszugehen. Neben den Rechten der Urheber sind übrigens auch Nutzungsrechte zu beachten, die eventuell einer dritten Partei (z. B. einem Verlag, einer Plattenfirma oder Internetseite) eingeräumt worden sein könnten.

Klingt etwas kompliziert und nach vielen Einschränkungen? Ja, in der Tat. Und diese Einschränkungen stehen oftmals dem entgegen, woran sich viele von uns seit der Entstehung des Internets und der Digitalisierung vieler Inhalte gewöhnt haben: dem schnellen, einfachen und häufig kostenlosen Zugriff auf das, was man gerade braucht.

Was können wir jetzt tun?

Bleibt uns also nichts anderes übrig, als vor der Nutzung jedes interessanten Inhalts die Urheber zu ermitteln, eine Nutzungserlaubnis einzuholen oder gar einen Vertrag abzuschließen?

Das ist zum Glück nicht immer erforderlich, denn manche Urheber sind durchaus damit einverstanden, dass ihre Werke unter bestimmen Bedingungen – oder sogar uneingeschränkt – von anderen genutzt werden.

Zunächst lohnt sich ein Blick auf mögliche Copyright-Angaben, bei Internetseiten ein Blick ins Impressum oder die Nutzungsbedingungen (terms of use). Meist finden sich dort bereits Angaben wie zum Beispiel die Freigabe für private Zwecke oder der Ausschluss einer kommerziellen Nutzung der bereitgestellten Inhalte. Damit hat man bereits eine erste Orientierung.

In einem Suchfeld steht FREE, eine Hand tippt darauf.
Schön praktisch: Bei freien Lizenzen ist das Urheberrecht sofort erkennbar.

Freie Lizenzen – das Beispiel Creative Commons

Außerdem haben Urheber die Möglichkeit, mit Hilfe freier Lizenzen direkt an ihren Werken kenntlich zu machen, welche Form der Nutzung gestattet ist.

Ein bekanntes und weit verbreitetes Modell standardisierter Lizenzverträge wurde von der gemeinnützigen Organisation Creative Commons (CC) entwickelt, um im Bereich des Urheberrechts für mehr Transparenz zu sorgen.

Abgestufte Lizenztypen mit einprägsamen Symbolen machen für interessierte Nutzer eindeutig ablesbar, in welcher Weise sie das damit gekennzeichnete Material verwenden dürfen. Vielleicht habt ihr sie bei euren Streifzügen durchs Internet schon einmal gesehen, zum Beispiel auf den Seiten der Wikipedia?

Hier ein kleiner Überblick über die Bedeutung der verschiedenen Lizenztypen:

CC-0: Werke unter dieser Lizenz sind gemeinfrei und können uneingeschränkt genutzt werden (engl.: Public Domain).

CC-BY: Die Lizenz „BY“ (Namensnennung) erlaubt Nutzern eine freie Nutzung des gekennzeichneten Werkes, sofern dabei der Name der ursprünglichen Urheber angegeben wird. Downloaden ist damit ebenso möglich wie eine Vervielfältigung, Veränderung, Veröffentlichung oder auch kommerzielle Verwertung des Werkes.

CC-BY-SA: Die Lizenz „SA“ steht für engl. „Share Alike“ (Weitergabe unter gleichen Bedingungen). Zusätzlich zur Namensnennung (BY) müssen Materialien, die auf der Grundlage dieses Werkes entstehen, wieder unter der gleichen Lizenz veröffentlicht werden. So wird gewährleistet, dass die ursprünglichen Intentionen der Urheber gewahrt bleiben und das Werk bzw. Teile davon nicht unter offeneren oder restriktiveren Bedingungen in Umlauf kommen.

CC-BY-NC: Diese Lizenz erfordert die Namensnennung der Urheberin bzw. des Urhebers (BY) und untersagt die Verwendung des Werkes zu kommerziellen Zwecken (NC = Non-Commercial = nicht-kommerziell). Eine Nutzung im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit für einen Verein wäre hingegen zulässig.

CC-BY-NC-SA: Werke unter dieser Lizenzkombination erfordern bei einer Nutzung die Namensnennung der Urheberin bzw. des Urhebers (BY) sowie die Wiederveröffentlichung unter gleicher Lizenz (SA). Außerdem begrenzen sie die Nutzung auf den nicht-kommerziellen Bereich (NC, Non-Commercial). Das Werk darf also nicht für Zwecke genutzt werden, mit denen auf irgendeine Weise Geld verdient wird.

CC-BY-ND: Die Lizenzkomponente „ND“ (engl. No Derivatives) untersagt eine Veränderung des so gekennzeichneten Werkes. Eine Verwendung in unveränderter Form ist hingegen erlaubt. Da auch die Komponente „BY“ Teil der Lizenz ist, muss im Zusammenhang mit der Verwendung des Werkes wieder auf den ursprünglichen Urheber verwiesen werden.

CC-BY-NC-ND: Diese Lizenz gestattet die Nutzung des Werkes unter Namensnennung (BY) für den nicht-kommerziellen Bereich (NC), allerdings sind keine Veränderungen oder Anpassungen zulässig (ND).

Die Grafik rechts verdeutlicht noch einmal die zunehmende Offenheit der Lizenzen: Von unten nach oben bzw. von Gelb nach Dunkelgrün gelesen, haben die Nutzer immer vielfältigere  Nutzungsmöglichkeiten.

Alle CC-Lizenzen erlauben das Speichern, Kopieren sowie Weiterverbreiten von Material und sind weltweit gültig. Sie werden in gewissen Abständen aktualisiert, darum können sie euch mit unterschiedlichen Versionsnummern begegnen – die Grundaussage jeder Lizenz bleibt dabei aber bestehen.

(Grafik: Public Domain, via https://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons#/media/File:Creative_Commons_Lizenzspektrum_DE.svg)

Trotzdem noch unsicher? Das könnt ihr tun:

Wenn ihr euch bei der Nutzung von Werken anderer Urheber doch einmal unsicher seid, könnt ihr

  • direkten Kontakt zum Urheber oder Rechteinhaber aufnehmen und am besten eine schriftliche Nutzungserlaubnis einholen
  • eine fachkundige Rechtsberatung in Erwägung ziehen oder
  • auf andere Quellen ausweichen

Ihr wollt selbst eigene Werke unter einer freien Lizenz veröffentlichen?

Dann hilft euch der CC-Lizenzgenerator dabei, die Bedingungen festzulegen und die passende Lizenz auszuwählen: https://creativecommons.org/choose/?lang=de

Frei lizensierte Quellen und Materialien finden

Auf der Jagd nach verwendbaren Bildern, Artikeln und Videos bieten viele Suchmaschinen die Möglichkeit, mittels Filtereinstellungen gezielt nach Inhalten zu suchen, die man frei nutzen, verändern oder auch kommerziell verwenden kann.

Ein Beispiel ist die erweiterte Suchfunktion von Google:

https://google.de/advanced_search

Auch Creative Commons selbst stellt Suchmöglichkeiten zur Verfügung:

https://oldsearch.creativecommons.org/ (verschiedene Medien)
https://search.creativecommons.org/ (Bilder)

Wenn ihr auf der Suche nach Fotos oder anderen Bildern seid, könnt ihr euer Glück zum Beispiel auf den folgenden Plattformen versuchen:

Nach einer Video-Suche bei YouTube lässt sich das Suchergebnis ebenfalls nach Werken unter einer Creative Commons-Lizenz filtern.

Videos, Motion Graphics, Musik und Sound-Effekte mit Creative Commons-Lizenz findet ihr auf https://www.videvo.net/de/

Lehr- und Lernmaterialien unter freier Lizenz: Open Educational Resources (OER)

Materialien unter freier Lizenz spielen seit einiger Zeit auch im Bildungsbereich eine zunehmende Rolle – bislang vor allem unter digital affinen Schullehrer, aber mehr und mehr auch im Bereich der Erwachsenen- und Weiterbildung. Man spricht dann von Open Educational Resources (kurz: OER), d. h. freien Lehr- und Lernmaterialien. Das Spektrum dieser Materialien kann dabei alles umfassen, was wir schon aus unterschiedlichen Lernsettings kennen: von Texten und Büchern über Präsentationen, Arbeitsblätter und Übungsaufgaben, Schaubilder, Lernposter, Mindmaps bis hin zu Fotos, Bildern, Illustrationen oder Blogs und Webseiten.

Durch die Kennzeichnung mit Lizenzen – zum Beispiel nach dem oben vorgestellten Modell von Creative Commons – wird auch hier direkt am Material erkennbar, welche Form der Nutzung zulässig ist und welche nicht. So können Lehrende die Vorarbeiten ihrer Kollegen ohne individuelle Absprachen in die Unterrichtsgestaltung einbeziehen und die Materialien leichter an die Bedürfnisse ihrer aktuellen Lerngruppen anpassen. Dabei kommen für OER vor allem diejenigen Lizenzen in Frage, die offenere Nutzungsmöglichkeiten gestatten (grüner Bereich in der Übersichtsgrafik).

Weitere Vorteile von OER:

  • Sie sind (kosten-)frei verfügbar und verwendbar.
  • Sie liegen meist digital vor, sind daher häufig aktuell bzw. leicht aktualisierbar.
  • Sie fördern eine Kultur des Austauschs und die Vernetzung in einer Community.

Weiterführende Informationen zum Thema findet ihr beispielsweise auf den Seiten von irights.info oder auch bei der Informationsstelle OER.

Wer selbst in der Lehre tätig ist und sich zu diesem Thema weiterbilden möchte, kann dies mit dem Online-OER-Training tun.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Artikel nur die männliche Form verwendet.

Gastbeitrag

Dieser Beitrag stammt von der pädagogischen Abteilung des IBB, die sich unter anderem im Rahmen ihrer Dozentenschulung intensiv mit Urheberrechtsfragen und OER auseinandersetzt.

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