Kurzarbeit: die 13 wichtigsten Fragen und Antworten für Arbeitnehmer

Letzte Aktualisierung: März 2021

Kurzarbeit ist (leider) gerade für viele ein großes Thema. Dass man auf die Ankündigung von Kurzarbeit erst einmal mit einer gewissen Beunruhigung reagiert, ist völlig normal. Überhaupt stellt Corona ja derzeit Gesellschaft und Wirtschaft ganz schön auf den Kopf. Grundsätzlich ist aber festzuhalten: Kurzarbeit ist kein Weltuntergang, im Gegenteil. Kurzarbeit hilft letztendlich, Krisensituationen wie die jetzige zu überwinden, ohne Mitarbeiter* entlassen zu müssen, also Beschäftigung zu sichern.

Trotzdem: Die Verunsicherung ist groß und nicht alles, was auf den offiziellen Seiten und in den Nachrichten verkündet wird, ist einfach erklärt. Mit den folgenden 13 Fragen möchten wir über die Dinge sprechen, die derzeit viele Arbeitnehmer – und womöglich auch dich – bewegen: Was bedeutet Kurzarbeit konkret, welche Folgen bringt Kurzarbeit mit sich, wie sind die (rechtlichen) Bedingungen? Gleichzeitig möchten wir dir Perspektiven eröffnen: Wie kannst du deinen Alltag mit Kurzarbeit sinnvoll gestalten, an was ist mit Blick auf die Zeit “danach” zu denken?

Ich soll in Kurzarbeit. Was muss ich jetzt tun?

Grundsätzlich liegt alles Organisatorische, also der Antrag auf Kurzarbeit, beim Arbeitgeber. Nur, wenn deine Firma keinen Betriebsrat hat und / oder keine Tarifverträge vorliegen, die alles zum Thema Kurzarbeit regeln, musst du eine Vereinbarung bzw. Erklärung unterschreiben, da in diesem Fall jeder einzelne Mitarbeiter der Kurzarbeit zustimmen muss. Auch, wenn die Situation etwas überfordernd sein mag, gilt hier: Wenn du dir bei Vertragsänderungen unsicher bist, frag Experten um Rat. Auskunft geben können hier z. B. Gewerkschaften, Rechtsanwälte, aber auch Verbraucherzentralen.

Wenn klar ist, dass alle oder anteilig Mitarbeiter in Kurzarbeit gehen müssen, sind natürlich separate Absprachen und schriftliche Vereinbarungen wichtig: Wer arbeitet wie viel? Wie lange soll die Kurzarbeit voraussichtlich gehen? Welche Aufgaben haben in dieser Zeit Priorität, was darf liegenbleiben? Bestenfalls kommt deine Führungskraft hier auf dich zu. Bleibt ein klärendes Gespräch aus, solltest du es aktiv einfordern. Wichtig ist, dass alle Beteiligten Klarheit haben.

Ein Antragsbogen für Kurzarbeit
Kurzarbeit wird von deinem Arbeitgeber beantragt. Die konkrete Umsetzung sollte aber mit dir abgesprochen werden.

Wie lange gilt die Kurzarbeit und wie schnell kann der Arbeitgeber meine Stundenanzahl wieder erhöhen?

Kurzarbeitergeld kann generell zwölf Monate bezogen werden. Bei außergewöhnlichen Verhältnissen ist eine Verlängerung auf 24 Monate möglich.  Die Verlängerungsmöglichkeit gilt auch, wenn während der Kurzarbeit eine Weiterbildung absolviert wird. [Update: Mit dem im September 2020 beschlossenen Beschäftigungssicherungsgesetz verlängert sich die maximale Bezugsdauer generell auf 24 Monate.] Wie lange du in Kurzarbeit geschickt wirst, muss intern festgelegt sein. Grundsätzlich musst du dem Arbeitgeber weiterhin zur Verfügung stehen, d. h. eine spontane Weltreise solltest du derzeit nicht nur wegen der eingeschränkten Aus- und Einreisebestimmungen lieber nicht buchen. Allerdings wird sicher niemand von heute auf morgen von dir verlangen, wieder ins Büro oder in die Werkstatt zu kommen. Trotzdem ist es wichtig, erreichbar zu sein, am besten per Handy.

Kurzum: Ziel aller Beteiligten wird es sein, schnell wieder auf den normalen Stundenumfang zu kommen, deshalb können Arbeitszeiten auch kurzfristig wieder erhöht werden. Meist gibt es auch (tarif-)vertragliche Regelungen hierzu.

Wie wird Kurzarbeitergeld berechnet?

Vereinfacht gesagt, werden 60 Prozent bzw. 67 Prozent (bei mind. einem Kind) des ausfallenden Nettolohns durch die Bundesagentur für Arbeit aufgestockt, d. h. die eigene Firma kommt nur für die reale Arbeitszeit auf (Kurzlohn) – z. B. für 10 statt 40 Wochenstunden – und einen Teil der Differenz zum normalen Gehalt zahlt der Staat (Kurzarbeitergeld). Welche Summe du am Ende herausbekommst, hängt also auch damit zusammen, wie viel du de facto noch arbeitest.

[Update: Auf Basis des am 15.5.2020 ratifizierten Sozialschutzpaket II erhöht sich die Aufstockung ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (77 Prozent mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent mit Kindern).]

Wer zahlt mir das Kurzarbeitergeld und kann ich mit dem gewohnten Zahlungszeitpunkt rechnen?

Hier können wir dich beruhigen: Genauso wie die Berechnung sollte die Zahlung des Kurzarbeitergelds über deinen Arbeitgeber erfolgen wie dein Gehalt sonst auch, zum gewohnten Zeitpunkt. Du erhältst eine normale Abrechnung. Um alles Weitere kümmert sich dein Betrieb.

Welche Auswirkungen hat Kurzarbeitergeld auf meine soziale Absicherung?

Auch, wenn wir in der Kurzarbeit weniger Geld auf dem Konto haben, bleibt die soziale Absicherung in der Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung erhalten.

Viele machen sich gerade Sorgen um ihre Rente, aber hier können wir dich beruhigen, denn auch in Zeiten der Kurzarbeit werden Rentenansprüche erworben. Weil wir unterm Strich weniger verdienen, werden aber natürlich auch unsere Beiträge kleiner. Laut der Rentenversicherung wirkt sich Kurzarbeit trotzdem eher gering auf die späteren Ansprüche aus – auch, weil dein Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, deine Rentenbeiträge ggf. aufzustocken, sodass auch bei Kurzarbeit “auf null” 80 % der Beiträge gezahlt werden.

Wie ist das mit den Steuern?

Auch wenn das Kurzarbeitergeld Unternehmen in der Krise entlastet und Arbeitsplätze erhält, müssen leider viele bei der nächsten Steuererklärung mit nicht zu verachtenden Nachzahlungen rechnen. Zwar fallen auf Kurzarbeitergeld keine Steuern an. Am Ende des Jahres wird es aber trotzdem zum Einkommen gezählt und hier dann doch versteuert … also besser schon jetzt etwas beiseite legen.

Darf ich während der Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen und Geld hinzuverdienen?

Wenn plötzlich Geld fehlt, man aber gleichzeitig Zeit “übrig” hat, liegt der Gedanke nahe, sich während der Kurzarbeit einen Nebenjob zu suchen. Das ist in Absprache mit deinem Hauptarbeitgeber möglich. Allerdings wird das Geld, das du verdienst, dann mit deinem Kurzarbeitergeld verrechnet.

Dabei gibt es jedoch zwei Ausnahmen:

  • Die sogenannten Minijobs (bis 450 €) werden nicht aufs Kurzarbeitergeld angerechnet.
  • Bist du bereits vor Eintritt in die Kurzarbeit der Nebentätigkeit nachgegangen, werden Einkünfte daraus ebenfalls nicht angerechnet.

Kann ich in Kurzarbeit gekündigt werden?

Kurzarbeit ist letztendlich ja dafür da, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht entlassen müssen, deshalb ist eine Kündigung erst einmal unwahrscheinlicher. Trotzdem schließt Kurzarbeit betriebsbedingte Kündigungen als letztes Mittel nicht aus, wenn Arbeitsplätze auf Dauer nicht zu halten sind. Immerhin: Vorherige Kurzarbeit wirkt sich nicht auf das Arbeitslosengeld aus.

Wirkt sich Kurzarbeit auf meinen Urlaubsanspruch aus?

Wer weniger arbeitet, hat (leider) auch weniger Anspruch auf Urlaub. Bisher gibt es keine einheitlichen Regelungen, der europäische Gerichtshof spricht Arbeitgebern jedoch das Recht auf Kürzung des Jahresurlaubs zu. Eigentlich logisch: Wer z. B. tatsächlich auf “null” gesetzt wird, d. h. einige Zeit lang gar nicht arbeitet, hat für diese Zeit (leider) auch keinen Urlaubsanspruch.

Übrigens: Bereits genehmigter Urlaub kann und sollte natürlich auch in der Kurzarbeit genommen werden. Tatsächlich gibt es dann auch ein normales Urlaubsentgelt, d. h. in dieser Zeit gilt die Kurzarbeitergeldregelung nicht.

Darf ich in Kurzarbeit Überstunden machen?

Überstunden in Kurzarbeit – das ist ja irgendwie ein Widerspruch in sich. Grundsätzlich lautet die Antwort daher: Nein. Werden Überstunden doch angeordnet, müssen diese bezahlt werden, was wiederum den Anspruch auf Kurzarbeitergeld verringert. Also Überstunden besser meiden.

Was, wenn ich krank werde?

Weil du auch in Kurzarbeit den vollen Versicherungsschutz genießt, gelten die üblichen Regeln: Solltest du krank werden, hast du Anspruch auf eine sechswöchige Fortzahlung des Kurzlohns (Geld vom Arbeitgeber für die reale Arbeitszeit, z. B. 10 statt 40 Stunden/Woche) und die Fortzahlung des Kurzarbeitergeldes, d. h. die ersten sechs Wochen sind wie gewohnt gesichert. Danach erhältst du – wie sonst auch – Krankengeld durch die Krankenkasse, das ebenfalls wie gewohnt berechnet wird.

Darf ich mich weiterbilden?

Unbedingt! Besser kann man die Zeit, die einem auf einmal (unfreiwillig) zur Verfügung steht, wohl kaum nutzen. Wie oft hast du schon über eine Weiterbildung nachgedacht und dann hat es doch nicht gepasst? Jetzt wäre genau der richtige Moment – für dich und deine Firma. Denn die Kombination von Kurzarbeit und Weiterbildung ist sehr erfolgversprechend, weil nach der Krise mit noch besser ausgebildeten Mitarbeitern wieder durchgestartet werden kann.

Doch wie eine Fortbildung machen in Zeiten, in denen mit #stayathome bzw. #wirbleibenzuhause dazu aufgerufen wird, in der Wohnung zu bleiben, und viele im Home Office arbeiten? Nicht erst seit Corona kann man sich bequem von zu Hause aus online weiterbilden.

Informiere dich zu beruflichen Weiterbildungen, den zahlreichen staatlichen Förderungsmöglichkeiten und besprich diese mit deinem Arbeitgeber, damit es nach der Krise karrieretechnisch noch besser für dich aussieht! Du kannst zum Beispiel Englisch oder Spanisch lernen, mehr über Online- und Social- Media-Marketing erfahren, deine BWL-Kenntnisse auffrischen oder eine Fortbildung im Bereich Qualitätsmanagement machen. Eine Weiterbildung hilft dir für zukünftige Gehaltsverhandlungen im Unternehmen oder für etwaige Bewerbungen, falls sich dein Unternehmen doch nicht mehr aufrappeln können sollte. Nutze die Chance!

Die Zeit sinnvoll nutzen: Kurzarbeit bietet eine gute Gelegenheit zur Weiterbildung – gerne im digitalen Live-Unterricht.

Was kann ich sonst tun mit der ganzen (unfreiwilligen) Freizeit?

Natürlich ist es etwas makaber, mit Blick auf Kurzarbeit von Extra-Freizeit zu sprechen. Letztendlich haben wir aber unterm Strich wirklich mehr Zeit für Dinge, die sonst vielleicht zu kurz kommen. Gleichzeitig kommen in Zeiten von Corona und Home Office natürlich auch zusätzliche Aufgaben auf uns zu und insbesondere für Familien bedeutet die derzeitige Situation eine große Mehrbelastung. Deshalb umso wichtiger: Auch Zeit für sich einplanen, die eigenen Emotionen, Sorgen und Gedanken ernst nehmen. Physische Distanz wahren, aber keine soziale Distanz (#wirbleibenzuhause)!

Über die Möglichkeit zur beruflichen Weiterbildung wurde oben schon gesprochen: Gerade jetzt wäre die Zeit dafür, sich für die (digitale) Zukunft zu wappnen. Aber vielleicht wolltest du ja auch schon immer mal Stricken lernen oder dein Badezimmer renovieren oder einen Roman schreiben oder ein Möbelstück bauen oder das Sauerteigrezept von Oma ausprobieren. Vielleicht möchtest du auch nur auf dem Sofa sitzen und Serien gucken – das ist natürlich genauso okay. Weitere Tipps und Ideen für die “Mehrzeit”, über die wir alle derzeit durch die (teils selbst auferlegten) Beschränkungen verfügen, findest du auch im Blogbeitrag “Super, endlich Langeweile” von unserer Kollegin Stella.

* Die Autorin dieses Blogeintrags präferiert eigentlich Lösungen wie z. B. das Gendersternchen, auf das hier aus Gründen der Lesbarkeit verzichtet wird. Grundsätzlich sind im Text immer alle Personen (m / w / d) mitgemeint.

Nachtrag am 17.08.2020:
Wir freuen uns sehr über die zahlreichen Leser dieses Artikels und das große Interesse, das auch durch die vielen Kommentare deutlich wird! Wir bitten aber um Verständnis, dass wir nicht alle Fragen beantworten können, die gestellt werden. Es handelt sich zum Teil um spezielle und individuelle Detailfragen mit arbeitsrechtlichem Hintergrund, die im Zweifelsfall durch eine Rechtsberatung zu klären sind. Als Anbieter beruflicher Weiterbildung können und dürfen wir eine solche Beratung nicht erbringen.

Vielen Dank für euer Verständnis!
Das Redaktionsteam

Eileen von Kocemba

Eileen ist Mitarbeiterin in der Pädagogischen Abteilung des IBB und unterstützt dort die Dozierenden und Mitarbeiter*innen in allen Fragen zur Unterrichtsgestaltung, gibt Schulungen und ist u. a. am Recruitingprozess und der Ausarbeitung neuer Konzepte beteiligt. Vorm IBB hat sie Germanistik, Politikwissenschaft und Fremdsprachendidaktik (Deutsch als Fremdsprache, Kulturvermittlung) studiert.

92 Kommentare
Neueste
Älteste Meist bewertet
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
marian
Gast
marian
17. August 2021 13:04

hallo,
kann mich Arebeitgeber verend kurzarbeit zur areibt rufen in der zeit wo ich sonst nicht gearbeitet hete? Insbesonder wenn ich in dieser Zeit schon termin oder was erledigen muss? dake

Jay
Gast
Jay
29. Juli 2021 10:17

Hallo,
Ich war Wochen lang in Kurzarbeit, bin aber seit ein paar Wochen wieder ganz normal am Arbeiten, also aus der Kurzarbeit raus.
Habe auch mein normales Gehalt erhalten.
Jetzt habe ich gehört weil ich diesen Monat ein paar Minus std aufgebaut habe, zahlt meine firma mir jetzt für diesen Monat wieder Kurzarbeiter Geld…können die das so einfach???

Nati
Gast
Nati
17. Mai 2021 14:45

Hallo!
Wo kann man anrufen wenn hat noch nicht Kurzarbeit Geld bekommen ??
Danke!

Sinan Karaali
Gast
Sinan Karaali
12. Mai 2021 16:08

Hallo eine Frage, kann mein Chef mich von heute auf morgen von der Kurzarbeit abmelden ohne eine schriftliche Bestätigung oder geht es auch mündlich?? Danke

Kerstin
Gast
Kerstin
11. Mai 2021 11:44

Darf mein Chef mich zur Arbeit rufen obwohl ich weiter auf 100%Kurzarbeit bin?
Und mich mit einteilt in dem Dienstplan.
Stunden werden zwar gesammelt aber davon bekomme ich meinen Kühlschrank auch nicht voll

Bastian
Gast
Bastian
5. Mai 2021 8:15

hey,
unser Chef möchte die Kurzarbeit verlängern und ich habe mal eine Frage dazu.
Macht es für den Arbeitnehmer Sinn mehr Stunden zu arbeiten als wie bei der Kurzarbeit angemeldet?
Wenn wir z.B unterschrieben haben das wir 10 Stunden in der Woche arbeiten sollen, macht es dann Sinn über die 40 Stunden zu kommen?

Lieben Gruß Basti

Katja
Gast
Katja
26. April 2021 11:42

Hallo,
ich war von März 2020 bis November 2020 in Kurzarbeit und hatte dadurch meine sieben Monate voll und hatte 78% bekommen. Jetzt hatte ich von Dezember bis April wieder ganz normal gearbeitet und soll ab Mai wieder in Kurzarbeit. Werden mir jetzt die sieben Monate wieder angerechnet und ich bekomme 78% oder falle ich wieder runter auf 68%?

Liebe Grüße
Katja

Thomas Horn
Admin
Thomas Horn
3. Mai 2021 17:00
Antwort an  Katja

Hallo Katja,
laut Agentur für Arbeit werden die bisherigen Monate auch bei einer Unterbrechung der Kurzarbeit angerechnet, sodass der erhöhte Leistungssatz gelten müsste.
Im Detail nachlesen lässt sich dieser Punkt unter https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-KUG/faq-kug-kurzarbeit-und-qualifizierung.html unter der Frage: „Welche Auswirkungen hat eine Unterbrechung des Kurzarbeitergeldbezugs auf eine Kurzarbeitergelderhöhung ab dem vierten bzw. siebten Monat?“
Beste Grüße

habibur rahaman
Gast
habibur rahaman
2. April 2021 23:57

01/03/2021 ich fange kurzarbeit an. mein Gehalt brutto 2600 Euro und netto 2000 Euro normal pro Monat. März 2021 Ich arbeite 92 Stunden. meine Steuerklasse 3. Ich habe Frau und 1 Sohn. Ich möchte diesen Monat wissen, wie viel mein Gehalt kommt. ich verstehe nicht wie funktioniert kurz arbeit. Bitte hilf mir. Danke.

Thomas Horn
Admin
Thomas Horn
6. April 2021 11:28
Antwort an  habibur rahaman

Vielen Dank für das große Interesse an diesem Thema. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir nicht alle individuellen Detailfragen mit arbeitsrechtlichem Hintergrund beantworten können. Hilfreiche Zusatzinformationen für Arbeitnehmer und weiterführende Links finden sich hier: https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer

Wilhelm
Gast
Wilhelm
29. März 2021 22:42

Hallo ich bin seit Mitte März 2020 auf Kurzarbeit und bekomme 540 Euro seit Mitte Dezember 2020 gehe ich noch zusätzlich normal arbeiten weil das Geld nicht reicht dort bekomme ich ganz normal Geld von einen Altersheim ist das so ok

Thomas Horn
Admin
Thomas Horn
6. April 2021 11:32
Antwort an  Wilhelm

Vielen Dank für das große Interesse an diesem Thema. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir nicht alle individuellen Detailfragen mit arbeitsrechtlichem Hintergrund beantworten können. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Rechtsberatung. Als Anbieter beruflicher Weiterbildung können und dürfen wir eine solche Beratung nicht erbringen.
Unser Tipp: Hilfreiche Zusatzinformationen für Arbeitnehmer und weiterführende Links finden sich auf https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer

Petra
Gast
Petra
13. März 2021 14:29

Ich bin in Kurzarbeit seit dieser Woche darf ich wieder arbeiten ..1 Tag 8std…nächste Woche 2 Tage. Meine Arbeitskollegin ist seid März 2021 in voll Rente kommt aber jeden Tag voll arbeiten…mit normalem Gehalt..wie vor der Kurzarbeit….alle anderen Mitarbeiter so wie ich wie geschildert oben (Kurzarbeit)…ist das gerecht…Beruf von allen Textil Einzelhandel LG Petra

Jan Schröder
Gast
Jan Schröder
10. März 2021 1:58

Hallo, Meine Frage ist: Ich habe zum 26.02.2021 gekündigt das Arbeitsverhältnis läuft zum 31.03.2021 aus.. Der Arbeitgeber will mich aber aus Arbeitgeber gründen (Manipulation) nicht mehr einsetzen wo es keine Beweise gibt die dies bestätigen, weil ich gesagt habe das ich mich vernünftig verabschieden möchte. Info voraus es wurde in der kurzarbeit jemand neues eingestellt perspektivisch und jemand anderes der einen anderen Beruf gelernt hat wird auch in der Abteilung angelernt.. D. H diese 2 Personen nehmen quasi die Arbeit von anderen Personen weg die im Betrieb tätig waren bzw sind. Zu meiner eigentlichen Frage und zwar geht es darum… Weiterlesen »

Corinna
Gast
Corinna
7. März 2021 13:23

Hallo,

Ende März endet meine Elternzeit. Mein Chef nimmt mich nach der Elternzeit mit in die Kurzarbeit.
Darf er selber entscheiden mit wieviel Stunden er mich wieder aufnimmt oder Ist Das vorgeschrieben. Hab vorher 100% gearbeitet. Er will mich mit 40% in Kurzarbeit nehmen. Geht dass? Oder wäre auch weniger möglich, da mir 40% für den Moment zu viel ist.
Vielleicht können Sie mir das beantworten.

LG Corinna

Bärbel
Gast
Bärbel
7. März 2021 11:03

Hallo , arbeite seit 1 Woche wieder meine vollen Stunden. Für nächste Woche will mein Arbeitgeber mich , wenn weniger zu tun sein sollte von jetzt auf gleich Std weise in Kurzarbeit schicken !
Kann er das machen ?

Norden
Gast
Norden
26. Februar 2021 11:05

Moin aus dem Norden, habe mal eine Frage zu den Kurzarbeit-Stunden – welche Regelungen sind hier erlaubt ? Darf man lediglich 25% – 50 % – 75% oder 100 % anordnen oder auch individuell, z.B. 40 % ? Bin momentan auf 50 % – jedoch habe ich oftmals Schwierigkeiten die Corona-Aufstockung zu erhalten. Wäre deutlich einfacher wenn ich auf 40 % gesetzt werde. Unterm Strich hätte ich durch die Corona Aufstockung dann mehr als 50 % Kurzarbeit ohne Corona-Aufstockung. Da manchmal Überstunden anfallen, bin ich manchmal etwas über den 50 % beim Gehalt (Brutto) und bekomme dadurch nur 60 %… Weiterlesen »

Kerstin
Gast
Kerstin
19. Februar 2021 11:36

Hallo,

Zur Zeit bin ich auf 0 Stunden, mein AG hat von Anfang an aufgestockt, so dass ich immer 80 % Kurzarbeitergeld bekommen habe. Angenommen ab 01.03. arbeiten wir wieder mit 100 %. Wie verhielten es sich dann mit Kurzarbeitergeld, falls im Dezember der nâchste Lockdowns käme und die Arbeitszeit wieder auf 0 gestellt wird?
Jetzt bin ich seit April in Kurzarbeit, zwischendurch würde die Arbeitszeit auf 40 h pro Monat gesetzt und im Dezember dann wieder auf 0

Peter
Gast
Peter
18. Februar 2021 9:46

Hallo darf der Arbeitgeber immer nur die gleichen Arbeitnehmer in Kurzarbeit schicken oder muss jeder mal ran.

Ines
Gast
Ines
15. Februar 2021 22:45

Ich habe im Dezember 2020 eine Kurzarbeitergeld-Vereinbarung unterschrieben für Januar. Habe aber dann kein Kurzarbeitergeld erhalten, weil ich wohl angeblich noch offene Stunden hatte. Diese sind aber nicht einsehbar im Gegenteil im Plan steht KUG. Trotzdem wird behauptet das mir keines zu steht … was soll ich tuen? Arbeitgeber reagiert seit fast einen Monat nicht

Sultan Keles
Gast
Sultan Keles
15. Februar 2021 17:19

Meine situation ist folgendes..bin in der gastro beschäftigt und beziehe seit November kurzarbeitergeld somit ist ja alles komplett zu.im februar jwtzt hat sich mein chef überlegt essen ausser haus anzubieten.bin dann natürlich hin und habe gearbeitet.meine frage wie werden diese stunden abgerechnet???danke jetzt schon für die antwort

Anes
Gast
Anes
10. Februar 2021 22:42

Hello,

First of all I apologies for writing in English. You are welcome to answer me in German.
Is it possible to put an employee in Kurtzarbeit right after his hiring? I was newly recruited in a company where plenty of employees are still in Kurtzarbeit and I am a little afraid from the company situation.

Thank you

Ebenbeck Regina
Gast
Ebenbeck Regina
9. Februar 2021 18:52

Hallo,
ich arbeite in einem hotel im housekeeping. darf der Chef von mir verlangen während der kurzarbeit (70%) das hotel zu renovieren Malerarbeiten Zimmer und Fenster streichen? oder wie geht das genau ? das fällt ja nicht in meine Tätigkeit als Zimmermädchen.

Seker
Gast
Seker
25. Januar 2021 9:26

Was soll ich machen 100 % kurzarbeit oder kurzarbeit und einmal in der Woche 7 Stunden arbeiten gehen wie steht man den besser da oder ist es egal weil das gleiche raus kommen ??

Christian
Gast
Christian
11. Februar 2021 9:56
Antwort an  Seker

Um so mehr Stunden du voll arbeitest, um so mehr Geld hast du am Ende des Monats. Jede Stunde im Betrieb wird mit 100% Lohn bezahlt und jede Stunde zu Hause mit 60%/67% (oder 80 % wenn euer Arbeitgeber freiwillig aufgestockt hat)

Helena
Gast
Helena
21. Januar 2021 23:18

Vielen Dank für die tollen Erklärungen im obigen Text. Wir sind ein sehr kleines Team und arbeiten gerade in Schichten in Kurzarbeit (je Mitarbeiter etwa 20 h pro Woche). Mein Kollege hat nun gekündigt und ist aktuell krankgeschrieben, wird aber noch ein paar Tage bis zu seinem Austritt kommen. Darf meine Arbeitgeberin mich weiter in Kurzarbeit beschäftigen, wenn ich nun die Schichten meines Kollegen übernehmen muss? Im obigen Text wurde erklärt, dass es keine Überstunden geben sollte, weil sie dem Kurzarbeitsprinzip wiedersprechen. Wäre es rechtens, wenn meine Arbeitgeberin mich kurzerhand wieder in Vollzeit beschäftigen würde? Oder gibt es einen Schutz… Weiterlesen »

Katja Sund
Gast
Katja Sund
14. Januar 2021 15:16

Ich arbeite in der Hauswirtschaft, in einer Seniorentagesstätte .
Wir haben seit anfang November wieder Kurzarbeit und dazu habe ich anfang dezent auch den kug Zettel unterschreiben, nun anfang Januar sagt meine Chefin mir das ich keine Kurzarbeit im Dezember hatte aber ich wußte davon nichts.😒
Nun habe ich wie im Monat davor nur 2-2,5 Stunden am Tag gearbeitet und nicht wie sonst 4 Stunden.
Dementsprechend fehlt mir nun Geld, da sie für mich kein Kurzarbeitergeld eingereicht hat, was kann ich da tun

Andrea
Gast
Andrea
11. Januar 2021 13:04

Hallo, ich habe eine Frage.
Ich habe von März 2020- September 2020 Kug bekommen+ die geleisteten Stunden. Im Oktober 2020 vollen Lohn.
Seit November 2020 wieder Kug+ geleistet Stunden. Ich weiß das, dass Kug nach Monaten mehr wird von 60% auf 70% und dann sogar 80%.
Nun meine Frage.
Ich habe ja im Oktober vollen Lohn bekommen.
Geht es dann ab November wieder mit 60% los oder bekomme ich mehr % Kug jetzt?

Dankeschön
Lg Andrea

Michael
Gast
Michael
11. Januar 2021 10:09

Der Chef hat 100 % Kurzarbeit angemledet. 3 Tage später sollten wir wieder arbeiten, für 3 Tage, dann wieder nicht. Geht das so einfach?

Petra
Gast
Petra
10. Januar 2021 13:10

Hätte mal eine Frage können alle Arbeitgeber kurzarbeitergeld beantragen oder nur wo kein Einkommen besteht, also wo nicht alles geschlossen ist?

Stephan Radermacher
Gast
Stephan Radermacher
6. Januar 2021 4:18

Guten Tag.
Ich hätte da eine Frage wie sieht das mit der steuer nach der kurzarbeit aus, seit begin der Pandemie covid19 2020 habe ich leider insgesamt nur 2 Monate Arbeit gehabt (40std Woche). Hatte damit also keine Entlastung sondern in der gesamten Zeit nur Sorgen. Leider bin ich noch immer in der kurzarbeit und es ist sehr frustrierend. Mfg Stephan. R.

Sara
Gast
Sara
3. Januar 2021 16:39

Darf ein Mitarbeiter ins Ausland während der Kurzarbeit ohne Bescheid zu geben, obwohl besprochen wurde das man evtl. in der Kurzarbeit/Lockdown verfügbar sein muss für eine Inventur, Umbau etc.?

A.b.
Gast
A.b.
3. Januar 2021 1:01

Hallo
Ich arbeite in einem.midi.job mit vertraglich.mindestens 54 Std im Monat. Werde also nach Std bezahlt.
Wie läuft das jetzt im lockdown wenn das Geschäft zu ist?
Ineiner letzten Lohnabrechnung steht nix von Kurzarbeitergeld

Silvia Nordlohne
Gast
Silvia Nordlohne
1. Januar 2021 20:22

Hallo,
der Arbeitgeber von meinen Mann hat seit Juli Kurzarbeit angemeldet.Er wurde gleich am nächsten Tag ohne Absprache in Kurzarbeit geschickt.In der Zwischenzeit musste er 14 Tage wieder arbeiten, weil sein Kollege krank geworden war.Ist das rechtens?

Witting Renate
Gast
Witting Renate
30. Dezember 2020 10:38

Ich bin seit April in kurzarbeit und bekam bis November 80% Kug. Jetzt wurde mir im Dezember mein Urlaub ausgezahlt das waren 11 Tage. Bei der Abrechnung sind dann nur 60% Kug ausgezahlt worden. Jetzt frag ich mich warum 60% und muss ich ab Januar Jetzt wieder mit 60% rechnen obwohl ich schon so lange in kurzarbeit bin.
Mfg Renate Witting

Renate
Gast
Renate
27. Dezember 2020 15:32

Ich habe einen 9 Stunden Tag. Jetzt arbeite ich nur noch 7 Stunden am Tag. Mir fehlen also immer 2 Stunden am Tag. In der Woche 10 Stunden. Sind im Monat ca. 42 Stunden die mir fehlen. Mein Chef hat aber kein Kurzarbeitergeld beantragt. Wie komme ich zu meinem Geld. Es sind ja immerhin 60% des fehlenden Gehaltes .
Wie verhält sich das?

R. Sch
Gast
R. Sch
24. Dezember 2020 9:08

Ich habe vor der Kurzarbeit fristgerecht gekündigt und bin vor der Kurzarbeit krank geworden. Welchen Anspruch habe ich wegen meiner Lohnfortzahlung gegenüber meinem Arbeitgeber? Was muss er mir bezahlen?

MfG
R

Andre
Gast
Andre
21. Dezember 2020 12:12

Hallo, habe mein Arbeitsverhältnis im Juli 2020 begonnen. Jetzt möchte mich mein Chef in Kurzarbeit schicken. Ist das überhaupt möglich da ich ja zwischen den beiden lockdowns eingestellt wurde. (Midi-Job)

Priebe
Gast
Priebe
18. Dezember 2020 14:27

Hallo, das Geschäft wo ich angestellt bin ist wegen dem lockdown wieder geschlossen. Sind jetzt wieder in Kurzarbeit. Ich soll aber trodzdem 1 tag arbeiten kommen und ware auspacken. Ist das rechtens.

Aga
Gast
Aga
10. Dezember 2020 18:09

Es geht um das Kurzarbeitergeld. Mein Chef hat mich gefeuert und 3 Monate sperre Kurzarbeitergeld bekommen. Wie sind meine Rechte? Soll ich die Kurzarbeitergeld bekommen von Ihm?Ich habe meine volle Zahlung im November erhalten, weil ich Überstunden und Urlaub hatte. Sie sagt mir, er würde mir kein Dezember und Januar Kurzarbeitergeld zahlen. (von diesem sperre). Er hat im Dezember ungefähr 20 Stunde Arbeit für mich und im Januar von 15 bis 30. Muss mein Chef mir Kurzarbeitergeld bezahlen?
Mit freundlichen Grüßen

Antonie
Gast
Antonie
5. Dezember 2020 7:32

Guten Tag
Wenn ich auf Kurzarbeit bin um auf „0“ und ich zum meine Familie möchte, wenn ich mit meine Chef sprechen kann ich sa ihn farehn?

Chriz_Vegaz
Gast
Chriz_Vegaz
23. November 2020 13:53

Muss ich alle 4 kurzarbeit Monate im gleichen betrieb gewesen sein um diese 70 % kurzarbeit geld zubekommen ??
Weil ich hab im 1 lockdown kurzarbeit bezogen hab dann im September den betrieb gewechselt und Bin wieder in kurzarbeit? Stehen mir die 70% trotzdem zu ?

Udo Möhlenkamp
Gast
Udo Möhlenkamp
22. November 2020 14:06

Darf in einer Abteilung in der Kurzarbeit angeordnet wurde ein Kollege aus der Kurzarbeit herausgenommen. Jetzt fühlen sich die anderen benachteiligt. Ist das überhaupt erlaubt.

Jasmin
Gast
Jasmin
21. November 2020 0:47

Hallo, ich habe eine Teilzeitstelle mit 20Std pro Woche.Diese Stelle ist aktuell mit 100%auf Kurzarbeit.Normalerweise arbeite ich sonst noch auf Selbstständiger Basis- auch da fehlen mir Corona Bedingt die Aufträge.Wenn ich nun eine zusätzliche TZ Stelle mit 20Std pro Woche annehme,wird diese komplett auf das KUK angerechnet?
Viele Grüße, Jasmin

gege
Gast
gege
20. November 2020 17:00

unser betrieb hat wegen corona schon das ganze jahr kug angemeldet,wir arbeiten aber voll,ich war jetzt lange zeit krank und bekam kug als lohn,ist das rechtens ,danke

Robert Nothdurft
Gast
Robert Nothdurft
17. November 2020 16:21

Hallo habe da eine Frage, hatte Kurzarbeit, jetzt soll ich die Std. 40 wieder rein holen. Ist das rechtens

Christian
Gast
Christian
11. Februar 2021 9:49
Antwort an  Robert Nothdurft

Nein, wenn der AG Kurzarbeit angemeldet hat beim Arbeitsamt, dann gibt es keine Minusstunden.
Gibt es einen Betriebsrat? Wenn nein, hat er persönlich der Kurzarbeit zugestimmt (schriftlich)?

Michael
Gast
Michael
12. November 2020 13:56

Was wenn der Arbeitgeber die Kurzarbeit als Strafe verwendet. Wenn z.B. ein MA unangenehme Fragen stellt und es zu einer Konfrontation kommt und der AG den AN dann direkt die nächsten zwei Monate in Kurzarbeit schickt. Sogar vorab die aussage trifft das wenn es ihm Zuviel ist er doch in Kurzarbeit gehen sollte. Das ist ja auch eine Geldliche Benachteiligung denke ich.

Rolandas
Gast
Rolandas
11. November 2020 16:00

Hallo guten tag bekomme jetz ich kug geld von arbeitsgeber weniger lohn als ich werdiene .War ich sehs woche krank gehapt eine O.P .in diese sechs woche arbeite andere mitarbeiter eingestelt in diese wo ich krank war und alle arbeiten 8 stinde pro tag noch und samstag wolte.frage darf so mache meine Arbeitgeber?

Ekkehard
Gast
Ekkehard
3. November 2020 10:54

Ich habe im März, April, Mai, Juni 2020 Kurzarbeit gemacht. Jetzt ab 02.11.2020 bin ich in Kurzarbeit Null. Bekomme ich jetzt mehr als 60%?

Tina
Gast
Tina
2. November 2020 20:11

Wie ist es denn, wenn man im Frühjahr schon Kug bezogen hat für 3,5 Monate und jetzt wieder in Kurzarbeit zu 100Prozent geschickt wurde. Fängt man jetzt wieder mit 60% Kug an oder werden die Monate zuvor schon angerechnet?

Angelika Schanbacher
Gast
Angelika Schanbacher
29. Oktober 2020 9:42

Hallo,
wie ist es eigentlich bei den Zahnärzten? Wir sind seit April 2020 in KuG, haben aber ein vollen Terminkalender, wie es ausschaut sind wir in Oktober zum Teil der Angestellten rausgenommen worden. Unser Chef lässt uns immer in Unwissenheit. Heute hat er angekündigt das wir wieder voll in KuG sind.
Ist alles unerfreulich auch dass wir im Dunkeln so gelassen werde.
Meine Frag ist, wenn ich schon in KuG war und 1 Monat draussen, werden die Prozente 60,70,80 wieder von vorne anfangen, oder bekomme ich meine 80%?

J.S.
Gast
J.S.
25. Oktober 2020 20:28

Guten abend, mein Lebenspartner ist Koch und soll ab nächste Woche als einziger Mitarbeiter in Kurzarbeit gehen, darf der Arbeitgeber das machen? Er hat über 30 Miatarbeiter insgesamt.
LG

Lehmann Martina
Gast
Lehmann Martina
23. Oktober 2020 19:58

Ich glaube, ich bin ein besonderer Fall. 😉 Denn ich war von Mitte Mai bis Ende Oktober in einem Betrieb in der Probezeit, noch dazu in Kurzarbeit und nun bekam ich die Kündigung. Hätten die mich eigentlich nach der Probezeit weiter beschäftigen dürfen? Egal, ob weiterhin mit kurzarbeitergeld oder wieder „normal“? Denn ich arbeitete statt 40 Stunden nur 20.
Würde mich über eine Antwort freuen; Danke

Lindner
Gast
Lindner
23. Oktober 2020 9:12

Moin moin, ich bin in Kurzarbeit mein Arbeitgeber hat von mir mehrmals gefordert das ich mal schnell für ein /zwei Stunden aus helfe. Ich arbeite 8 Std. am Tag, wenn ich für 1.5 Stunden einspringe werden mir für diesen Tag die restlichen 6,5 Stunden als minus Stunden berechnet. Ist das rechtens?

Christian
Gast
Christian
11. Februar 2021 9:44
Antwort an  Lindner

In Kurzarbeit gibt es keine Minusstunden. Die 6,5 Stunden würden dann als Kurzarbeitslohn bezahlt.
Wobei für 1,5 Stunden auf Arbeit zu fahren für den Arbeitnehmer nicht zumutbar ist. Stell dir vor du hast eine Stunde Anfahrstweg. Dein Betriebsrat solltest du dahingehend mal ansprechen.