Qualifizierungschancengesetz: So profitiert ihr von der staatlichen Förderung

Vielleicht kennt ihr das auch: Eigentlich würdet ihr schon gerne mal eine Weiterbildung absolvieren, schließlich wird das lebenslange Lernen ja zu Recht immer propagiert. Bestehende Tätigkeitsfelder verändern sich, und mit der Digitalisierung will man ja auch irgendwie mithalten. Aber wer einen Vollzeitjob hat, weiß auch: In der konkreten Umsetzung sieht das schon schwieriger aus. „Wer soll das bezahlen?“, fragen dann nämlich oft die Chefs – und meinen damit sowohl die Weiterbildungskosten als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase, die in den meisten Fällen ja in die eigentliche Arbeitszeit fällt.

Mehr Geld für berufsbegleitende Weiterbildung

Die Bundesregierung hat den Bedarf erkannt und mit dem Qualifizierungschancengesetz entsprechend reagiert: Es ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und weitet die bisherige staatliche Förderung aus. Damit wird gezielt die Weiterbildung von bereits Beschäftigten gestärkt, um sie fit für die Zukunft zu machen. Davon profitiert eine größere Zielgruppe als bisher – vielleicht auch ihr! Grund genug, sich die Regelungen des Gesetzes mal etwas genauer anzuschauen.

Was wird staatlich gefördert?

1. Die Weiterbildungskosten:

Hier übernimmt der Staat einen unterschiedlich hohen Anteil je nach Betriebsgröße und Alter des Mitarbeiters.

  • Bis zu 15 % bei sehr großen Unternehmen mit mehr als 2.500 Mitarbeitern
  • Bis zu 20 % bei sehr großen Unternehmen mit Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen mit Qualifizierungselementen
  • Bis zu 25 % bei größeren Unternehmen mit 250 bis 2. 500 Mitarbeitern
  • Bis zu 50 % bei kleinen und mittleren Unternehmen mit 10 bis 250 Mitarbeitern
  • Bis zu 100 % bei Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern
  • Bis zu 100 % bei Personen über 45 Jahre und bei Schwerbehinderten
2. Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung:

Hier richtet sich der Anteil ebenfalls nach der Betriebsgröße, aber auch nach der Art der Weiterbildung.

  • Bis zu 25 % bei größeren (250 bis 2.500 Mitarbeiter) und sehr großem Unternehmen (mehr als 2.500 Mitarbeiter)
  • Bis zu 50 % bei kleinen und mittleren Unternehmen mit 10 bis 250 Mitarbeitern
  • Bis zu 75 % bei Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern
  • Bis zu 100 % bei Personen ohne Berufsabschluss, die eine berufsabschlussbezogene Weiterbildungen machen
Das gefällt dem Chef, denn er profitiert zweifach:

Er spart bei den Weiterbildungskosten und bei den Lohnkosten während der Weiterbildung (wenn nicht sogar je nach Einzelfall alles komplett übernommen wird). Und ihr könnt euch bei vollen Bezügen ganz entspannt auf eure Weiterbildung konzentrieren.

Eine Hand reicht einen Bündel Hundert-Euro-Scheine.
Her mit der Kohle: Das Qualifizierungschancengesetz weitet die Förderung berufsbegleitender Weiterbildung aus.

Wer erhält die Weiterbildungsförderung?

Bisher konzentrierte sich die staatliche Förderung zumeist auf Arbeitssuchende, Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer. Sie war vor allem auf deren berufliche Eingliederung ausgerichtet. Vom neuen Qualifizierungschancengesetz sollen nun auch „ganz normale“ Berufstätige profitieren, die mitten im Job stehen.

Ihre Weiterbildung ist vor allem zukunftsorientiert darauf ausgerichtet, ihre Kenntnisse und Kompetenzen zu erneuern und zu erweitern, um ihren aktuellen Arbeitsplatz vor dem Hintergrund des (digitalen) Strukturwandels langfristig zu sichern. Auch Berufswechsel und Umstiege innerhalb des Unternehmens können damit erleichtert werden. Ebenfalls gefördert werden Weiterbildungen in sogenannten Engpassberufen, in denen Fachkräftemangel besteht.

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?

Die Weiterbildung muss

  • mehr als 160 Unterrichtseinheiten umfassen
  • bei einem externen, zertifizierten Träger stattfinden (oder im Unternehmen selbst durch einen externen Dienstleister).
  • zukunftsgerichtete Qualifikationen vermitteln anstatt nur Fähigkeiten, die für den aktuellen Arbeitsplatz ohnehin bereits vorausgesetzt werden.

Die letzte vergleichbare Weiterbildung (oder ursprüngliche Ausbildung) sollte mindestens vier Jahre zurückliegen. Schließlich muss es für eine Aktualisierung der Qualifikationen entsprechenden Bedarf geben.

Auf geht´s – dann fragt mal den Chef!

Es kann gut sein, dass euer Arbeitgeber vom Qualifizierungschancengesetz noch gar nichts mitbekommen hat. Sprecht ihn darauf an! Denn die Vorteile sprechen ja für sich: Deine Vorgesetzten profitieren schließlich von top-qualifizierten Mitarbeitern, die das Unternehmen voranbringen. Und ihr erhaltet neue Perspektiven, wenn ihr euch innerhalb des Unternehmens weiterentwickeln wollt.

Übrigens: Euer Arbeitgeber sollte sich am besten an den Arbeitgeber-Service (AGS) wenden, wo er sich umfassend zu den Fördermöglichkeiten beraten lassen kann.
Tel.: 0800 4 55 55 20.

Aber auch ihr als Arbeitnehmer habt eine passende Anlaufstelle: die Agentur für Arbeit. Sind alle Kriterien erfüllt und stimmt der Arbeitgeber der Weiterbildung zu, dann gibt die Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein aus, der bei einem zertifizierten Bildungsträger eingelöst werden kann.

Zum Schluss noch ein paar hilfreiche Downloads:

Das Qualifizierungschancengesetz im Überblick

Eure Vorteile im Überblick

Viel Erfolg!

Thomas Horn

Alles rund um das geschriebene Wort – das ist Thomas' berufliches Metier beim Institut für Berufliche Bildung (IBB). Die Aufgaben reichen von der Produkt- und Online-Kommunikation bis zur Unterstützung im Bereich Presse/PR. Thomas erstellt außerdem Broschüren, Flyer, andere Printmaterialien und was sonst alles noch anfällt.

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Manuela Steinebach
Gast
Manuela Steinebach
11. Januar 2022 8:59

Guten Morgen,

ich wollte mir die Seite unter dem Link „Das Qualifizierungschancengesetz im Überblick“ anschauen, leider gibt es dort eine Fehlermeldung 404 page not found.

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Steinebach
Urania Schulhaus GmbH Potsdam

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