Regelung der Raucherpause: Wir bringen Licht in den blauen Dunst

Früher war es noch leicht: Da wurde direkt am Arbeitsplatz geraucht, und als Nichtraucher qualmte man einfach passiv mit. Raucherpausen waren somit überflüssig, die Leute hatten den Glimmstängel einfach immer im Mundwinkel oder zwischen den Fingern, während sie ihren Tätigkeiten nachgingen. Kennen das manche von euch noch so?

Obwohl diese Zeiten noch gar nicht so lange her sind, ist sowas heute kaum noch irgendwo denkbar. Wer raucht, geht vor die Tür, so ist das fast immer geregelt. „Wie ungerecht!“, denken sich da viele Nichtraucher. „Die Kollegen gehen dauernd raus und ich soll immer weiterarbeiten?“ Und auch so mancher Raucher fragt sich, was eigentlich in Ordnung ist und was nicht – zumal man in verschiedenen Unternehmen oft auch auf unterschiedliche „ungeschriebene Gesetze“ trifft.

Grund genug, einmal nachzuforschen: Was ist zulässig? Wie ist das alles geregelt? Sollte man am besten selbst anfangen zu rauchen …?

Pause muss sein!

Wichtig ist zunächst einmal: Pausen sind wichtig, deshalb gibt es für Arbeitnehmer ein Anrecht darauf – ob sie nun rauchen oder nicht. 30 Minuten schreibt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bei bis zu neun Arbeitsstunden als Minimum vor, bei mehr als neun sind es 45 Minuten. Und natürlich gibt es je nach Arbeitgeber oder individueller Regelung auch längere Pausenzeiten.

Festhalten müssen wir auch: Offiziell gilt Rauchen als Pause und wird als solche angerechnet. Für Raucher bietet es sich also an, diese Pause nicht am Stück zu nehmen, sondern in „Zigarettenlängen“ zu unterteilen. Hat man zum Beispiel 30 Minuten Pause und braucht für eine Zigarette fünf Minuten, kann man also sechsmal am Tag seinem Laster frönen. Aber dann bleibt natürlich keine Zeit mehr, um zum Beispiel mittags in die Kantine zu gehen.

Hilfreich für die Erfassung von Raucherpausen ist das Ein- und Ausstempeln. Das geht aber freilich nur dort, wo eine entsprechende Zeiterfassung eingerichtet ist. Ansonsten finden Raucherpausen meist auf Vertrauensbasis statt. Auch wenn im Zweifelsfall die oben beschriebene gesetzliche Grundlage gilt, werden Raucherpausen in der Praxis oft einfach so toleriert, ohne dass sich jemand überhaupt Gedanken über eine Anrechnung als offizielle Pausenzeit macht. Und dann kommen einige Nichtraucher wieder ins Grübeln. Mein Tipp: Macht einfach auch mal Pause und geht mit der Raucherrunde mit. Mit einem Lutscher im Mund fühlt man sich fast schon zugehörig …

Es kann aber sehr wohl auch ganz konkrete Regeln geben, wie der nächste Abschnitt zeigt.

Illustration einer Hand mit Zigarette, Aschenbecher und Kaffeetasse
Regeln für die Raucherpausen? Ja!

 

Unternehmensabhängige Regelungen

Nicht immer kann der Arbeitnehmer Pause machen, wann er will. Der Raucher kann durch das Unternehmen auch an eine einzige feste Pausenzeit gebunden werden – etwa zur Mittagszeit. Dann muss die Sucht bis dahin leider warten.

In anderen Fällen können die Gesamt-Pausenzeiten nach Absprache mit dem Arbeitgeber auch verlängert werden. Aber dann müssen die entsprechenden Zeiten selbstverständlich vor- oder nachgeholt werden.

Und wie funktioniert das zum Beispiel in Call Centern? Da können doch nicht alle auf einmal Raucherpause machen. Hier gibt es individuelle Regelungen, beispielsweise einen Raucherraum, für den man einen Schlüssel besorgen muss. Ist der Schlüssel gerade vergeben, müssen die anderen Nikotin-Liebhaber warten. So ist sichergestellt, dass nicht zu viele auf einmal den Arbeitsplatz verlassen. Aber nicht nur in solchen Fällen gibt es Raucherräume, sondern auch oft allgemein, damit die Leute sich draußen nicht erkälten (schließlich ist das Rauchen an sich ja schon Gesundheitsrisiko genug …).

Was passiert, wenn Interessen kollidieren?

In Unternehmen mit Betriebsrat wird dieser oft dazu genutzt, um allgemeinverbindliche Lösungen in punkto Raucherpausen zu finden, die möglichst allen Seiten gerecht werden. In kleineren Unternehmen werden entsprechende Regelungen oft informeller und ggf. persönlich vereinbart.

Und wenn man gegen die Regeln verstößt?

Dann riskiert man eine Abmahnung – und im Extremfall auch die Kündigung. Also immer schön aufgepasst, sonst wird das Rauchen auch für die Karriere ungesund!

Raucherpausen können guttun … dem Arbeitsklima und der Stimmung

Bei allen notwendigen Gedanken zur Pausenregelung: Am Schluss möchte ich noch einen anderen Aspekt der Zigarettenpause aufgreifen. Denn auch wenn sie offiziell als Pause angerechnet wird, so dient sie nicht unbedingt nur dem Nikotingenuss alleine. Meistens finden sich kleine, oft wechselnde Kollegengruppen zum Rauchen zusammen. Zwischen ihren Zügen haben sie normalerweise noch Luft zum Reden. Und über was sprechen sie dann? Genau, ziemlich oft über die Arbeit! So werden Informationen ausgetauscht und wichtige Kontakte geknüpft, die für den Arbeitsalltag hilfreich sein können. Vielleicht habt ihr das ja auch schon oft so erlebt.

Bei früheren Arbeitgebern habe ich oft beobachtet, dass sich auch Chefs gerne zur Raucherrunde dazugesellen. Sie nutzen die Gelegenheit, in ungezwungener und „unverdächtiger“ Atmosphäre mit ihren Mitarbeitern zu plaudern. Die Situation bringt Chefs auf Augenhöhe – das gemeinsame Laster verbindet – und sie sind mit dem Ohr nah dran an der Belegschaft. Das kommt sonst ja oft zu kurz.

Nicht selten habe ich auch erlebt, dass gemeinsames Rauchen die Funktion einer Friedenspfeife hat: „Gehen wir erstmal eine rauchen“, hieß es dann in Konfliktsituationen. Oft konnten sich dabei die aufgeheizten Gemüter abkühlen (zumal bei kalten Außentemperaturen …) und so mancher Ärger ist im wahrsten Sinne „verraucht“.

So, jetzt erstmal eine rauchen. Ach nein, ich bin ja Nichtraucher!

Thomas Horn

Alles rund um das geschriebene Wort – das ist Thomas' berufliches Metier beim Institut für Berufliche Bildung (IBB). Die Aufgaben reichen von der Produkt- und Online-Kommunikation bis zur Unterstützung im Bereich Presse/PR. Thomas erstellt außerdem Broschüren, Flyer, andere Printmaterialien und was sonst alles noch anfällt.

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Tobias
Gast
Tobias
21. Dezember 2022 16:20

Hallo,

bin grad über diesen Artikel gestolpert und mir ist der Satz „Hat man zum Beispiel 30 Minuten Pause und braucht für eine Zigarette fünf Minuten, kann man also sechsmal am Tag seinem Laster frönen.“ aufgefallen. Dies ist so leider nicht richtig.
Laut ArbZG §4, müssen die Pausenabschnitte mindestens 15 Minuten betragen.

M. Shevalue
Gast
M. Shevalue
3. Dezember 2020 16:53

Hallöchen, ich arbeite als Nachtschicht in einer Reha Klinik 11 Stunden am Stück und bekomme generell 1 Stunde Pause abgezogen. Ob ich die nun nehmen kann oder nicht ist immer der Arbeitssituation geschuldet, bzw. gibt es keine festen Pausenzeiten wo ich nicht auf Abruf bin.
Meine Frage ist: darf ich innerhalb dieser mir sowieso abgezogenen Pause frei Rauchen gehen oder ist es legitim mir vorzuschreiben Raucherpausen zusätzlich abzustempeln.
Zusätzlich wäre zu erwähnen, ich bin immer Telefonisch und über Pieper auf Abruf.
Gibt es da evtl. mal eine klare Aussage zu!

Andreas Knecht
Gast
Andreas Knecht
30. November 2018 9:32

Guten Morgen. Wieviel Minuten darf ein Arbeitgeber für eine Zigarettenpause berechnen. Also die Zeit,die nachgearbeitet werden muss. Gruß Andreas

Andreas Knecht
Gast
Andreas Knecht
1. Dezember 2018 9:48
Antwort an  Thomas Horn

Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort. Meine Frau hat eine Abmahnung bekommen,weil sie die Zigarettenpause nicht sofort nachgearbeitet hat,da aber auch nichts mehr zu tun war. Sie hat dies am Folgetag nachgeholt,und ihre Pause dementsprechend verkürzt. In ihrem Betrieb werden 10(!!!) Minuten pro Zigarette aufgerufen. Völlig überzogen. Wir haben es mal gemessen. Dabei kamen 5 Minuten heraus. Die Abmahnung ist im Endeffekt leider rechtens,in meinen Augen aber völlig überzogen. Meine Frau arbeitet seit 8 Jahren in der Firma, und hat sich in dieser Zeit noch NICHTS zu Schulden kommen lassen. Außer daß sie seit ca.einem Jahr einen Behinderungsgrad von… Weiterlesen »

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