„Alles nicht so schlimm?“ – Das kann passieren, wenn du bei der Bewerbung mogelst

Kurze Frage: Habt ihr in letzter Zeit versucht, ein Auto mit Dieselmotor zu verkaufen? Seit einiger Zeit ist das kaum noch möglich: Die meisten Händler nehmen keine Diesel-Pkw mehr in Zahlung – oder wenn, dann nur zu absolut unverschämten Preisen …

Schuld daran ist „Diesel-Gate“. Die Rede ist von Millionen von Fahrzeugen, bei denen Volkswagen und andere Autohersteller die Software manipuliert haben. Das ganze Ausmaß ist auch heute, drei Jahre nach Bekanntwerden, noch nicht abzusehen. Mehrere Jahre ging es gut, aber jetzt bricht die Hölle über die Autohersteller herein …

„Na und? Dann haben die halt ein bisschen geschummelt …“

Nein, es geht hier nicht um Schummeln – es geht um Betrug. Wir sprechen hier von geplanten und bewussten Vorgängen. Und nach dem gleichen Prinzip versuchen es auch einige Bewerber …

 

Betrug bei Beruf und Bewerbung

Spätestens seit der Affäre um den Ex-Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg ist klar, dass auch in beruflichen Dingen kräftig geschummelt und der Arbeitgeber bewusst hinters Licht geführt wird.

Nicht wenige halten es für „Pille-Palle“, den Lebenslauf zu „optimieren“, das Zeugnis zu „frisieren“ oder Phantasie-Zertifikate beizulegen. Plötzlich wird aus der Abi-Abschlussfahrt nach Magaluf ein akademischer Auslandsaufenthalt. Und dank der Grafikbearbeitung verbessert sich das Prüfungszeugnis um Welten. Die meisten Trickser machen sich keine Gedanken, welche unangenehmen und drastischen rechtlichen Folgen solche Betrügereien haben können – oder wischen alle Bedenken schnell beiseite.

Höchste Zeit also, der juristischen Wahrheit ins Auge zu schauen – auch wenn’s weh tut. Hier drei der drastischsten Fälle aus Deutschland, zur Nachahmung ausdrücklich nicht empfohlen

Ein Richter sitzt mit Papier-Unterlagen in den Händen am Tisch, vor ihm der Richterhammer.
Bei Bewerbungsbetrug landet so mancher Fall auch vor Gericht.
Fristlose Kündigung aufgrund Zeugnisfälschung

Im Juni 2000 musste sich das Kölner Landesarbeitsgericht mit einem Fall befassen, der für den Arbeitnehmer äußerst übel ausging. Damals erhielt der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag als Computerspezialist mit CAD-Kenntnissen nur, weil er sein Zeugnis dreist gefälscht hatte. Der Schwindel flog auf, das Unternehmen kündigte dem Mann fristlos.

Die Richter fällten ein klares Urteil: Das Unternehmen kündigte zu recht fristlos, da der Arbeitsvertrag nur durch eine arglistige Täuschung zustande kam. Nicht nur war der Mitarbeiter von jetzt auf gleich arbeitslos – er musste neben entstandenen Fortbildungskosten auch einen Großteil des gezahlten Lohns an seinen ehemaligen Arbeitgeber zurückzahlen. (Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 11 Sa 1511/99)

 

Gute Arbeit hebt kein gefälschtes Zeugnis auf

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg kam im Oktober 2006 zu dem Schluss, dass ein Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber auch nach Jahren noch angefochten werden kann, wenn das zur Bewerbung eingereichte Zeugnis, das eine Grundlage für die Einstellung war, vom Bewerber gefälscht wurde.

Der Mitarbeiter (verheiratet, zwei Kinder) hatte sein IHK-Zeugnis besonders dreist „getuned“; tatsächlich hatte er damals die schriftliche Prüfung mit 54 Punkten (ausreichend) und die praktische Prüfung mit 70 Punkten (befriedigend) bestanden. Da er aber wahrscheinlich befürchtete, den Job nicht mit seinem echten Zeugnis zu bekommen, legte er seinem späteren Arbeitgeber ein gefälschtes Prüfungszeugnis vor. Laut diesem hatte er die schriftliche Prüfung mit 65 Punkten (befriedigend) und die praktische Prüfung mit 89 Punkten (gut) bestanden.

Obwohl er in den mehr als acht Jahren, in denen er in der Firma beschäftigt war, einwandfreie Arbeit abgeliefert hatte, beendete sein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Hinweis auf das gefälschte Dokument – zu Recht, wie die Richter urteilten. (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Az.: 5 Sa 25/06)

 

Bewährungsstrafe statt Beamtenjob

Im Juni 2015 sorgte ein besonders dreister Fall für Schlagzeilen. Eine damals 50-Jährige gelernte Krankenschwester fühlte sich schon kurz nach ihrer Ausbildung anscheinend zu Höherem berufen. Dank mehrerer gefälschter Zeugnisse und Bescheinigungen erschlich sie sich Zugang in den Lehrdienst. Daran hatte sie offenbar großen Gefallen – insgesamt war sie fast 25 Jahre lang dank gefälschter Dokumente als Lehrerin tätig. Immer dann, wenn ihre Tätigkeit aufzufliegen drohte, wechselte sie die Schule oder das Bundesland. Erst 2013 flog sie endgültig auf – mehrere Schüler hatten sich über den Unterricht beschwert, da man bei ihr nichts lernen würde. Durch die anschließende Prüfung der Unterlagen flog die falsche Lehrerin schließlich auf.

Das Gericht bescheinigte der Angeklagten “eine hohe kriminelle Energie” und verurteilte sie zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung. Die Bewährungsstrafe aber dürfte die falsche Lehrerin noch am wenigsten schmerzen; lt. Hamburger Abendblatt lebt die Beklagte aktuell von Hartz IV und hat 30.000 Euro Schulden. Zudem verlangen mehrere Kultusministerien Rückzahlungen von mehr als 200.000 Euro …

Letzten Endes bleibt es dabei – Verbrechen zahlen sich nicht aus!

Gerjet Kleine-Weischede

Gerjet Kleine-Weischede ist Jobcoach des IBB in der Region Nord. Dort unterstützt er Teilnehmende von Weiterbildungen und Umschulungen, erfolgreich in Arbeit zu kommen. Er ist immer auf der Suche nach ungewöhnlichen und frischen Bewerbungsideen. Dafür ist er viel im Netz und auf Social Media unterwegs; außerdem gibt er unter www.chancenmacher.de Tipps und Hinweise.

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