Arbeitslos melden – alle wichtigen Infos

Du hast selbst deinen Job gekündigt oder deinen Arbeitsplatz verloren? Diese Situation führt zu Unsicherheit und vielen Fragen. Wichtig ist, dass du dich frühzeitig arbeitssuchend oder arbeitslos meldest. Dazu kannst du Arbeitslosengeld beantragen und dich für eine Weiterbildung entscheiden. Wir stehen dir mit Rat und Tat zur Seite und haben alle Informationen zu diesem Thema in einem Ratgeber zusammengefasst.

Wie melde ich mich arbeitslos?

Arbeitslos melden kannst du dich online, telefonisch oder persönlich in der Arbeitsagentur, in der für dich zuständigen Dienststelle. Wenn du dich persönlich vor Ort arbeitslos meldest, benötigst du einen Personalausweis mit deiner aktuellen Wohnanschrift. Telefonisch arbeitslos melden kannst du dich unter der gebührenfreien Nummer 0800 455 55 00.

Sich online arbeitslos zu melden ist seit dem 01. Januar 2022 möglich. Dazu gehst du einfach auf diese Seite der Arbeitsagentur und klickst auf „Vorgang starten“. Nun musst du dich einmalig als Privatperson registrieren. Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich.

Mit folgenden Möglichkeiten kannst du dich ausweisen:

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
  • elektronischer Aufenthaltstitel
  • eID-Karte
  • Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion

Einmal eingeloggt, kannst du dort auch Arbeitslosengeld I und II beantragen oder dich arbeitssuchend melden.

Melde ich mich arbeitslos oder arbeitssuchend?

Die Begriffe „arbeitslos“ und „arbeitssuchend“ werden häufig synonym gebraucht. Tatsächlich stecken aber zwei verschiedene Vorgänge dahinter. Bei Jobverlust musst du dich im Regelfall sowohl arbeitslos als auch arbeitssuchend melden.

Arbeitslos bist du in der Regel, wenn du keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz hast. Wenn du etwa einen Minijob hast und nur wenige Stunden arbeitest kannst du ebenfalls als arbeitslos gelten, da du nicht sozialversicherungspflichtig bist.

Arbeitssuchend bist du, wenn du auf der Suche nach einem Job bist, dich aber in einem bestehenden Arbeitsverhältnis befindest. Genauer gesagt: Als arbeitssuchend giltst du nach §37b, SGB III, wenn du dich in einem bestehenden Arbeitsverhältnis befindest, aber bereits weißt, dass dieses innerhalb der nächsten drei Monate endet und du arbeitslos werden wirst.

Du kannst auch gleichzeitig arbeitslos und arbeitssuchend sein: Etwa wenn du aktuell keinen Job hast, dich aber aktiv um eine neue passende Stelle bemühst.

Wann melde ich mich arbeitslos?

Arbeitslos bist du ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung sollte also spätestens an diesem Tag erfolgen. Die Meldung bei der Arbeitsagentur ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag gezahlt, an dem du dich arbeitslos gemeldet hast. Du kannst dich frühestens drei Monate vor Beginn deiner Arbeitslosigkeit arbeitslos melden.

Arbeitssuchend melden solltest du dich spätestens drei Monate vor Ende deiner Beschäftigung. Wenn du erst kurzfristig erfährst, dass du deine Arbeitsstelle verlierst, solltest du dich innerhalb von drei Tagen arbeitssuchend melden. Je früher du dich arbeitssuchend meldest, umso mehr können dich auch die Mitarbeiter der Arbeitsagentur bei der Jobsuche unterstützen.

Wichtig: Die Arbeitssuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung!

Arbeitslos bist du ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Geldscheine werden überreicht.
Arbeitslos melden muss man sich auch, um Arbeitslosengeld zu erhalten.

Arbeitslosengeld beantragen

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du warst in den letzten 30 Monaten insgesamt mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt.
  • Du hast dich arbeitslos gemeldet
  • Du bist ohne Beschäftigung
  • Du suchst aktiv eine versicherungspflichtige Beschäftigung und arbeitest mit der Agentur für Arbeit zusammen.

Wenn du selbst gekündigt hast, hast du nicht unbedingt sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld. Du musst in diesem Fall mit einer Sperrzeit von 12 Wochen rechnen. Willst du die Sperrzeit verhindern, musst du bei der Agentur für Arbeit nachweisen, dass du aus einem wichtigen Grund gekündigt hast. Dazu zählen Probleme wie Mobbing oder Belästigung am Arbeitsplatz, aber natürlich auch die Aussicht auf einen neuen Job.

So stellst du einen Antrag auf Arbeitslosengeld

Fülle den Antrag auf Arbeitslosengeld aus. Diesen findest du unter den digitalen Services der Arbeitsagentur. Du kannst auch bei der Agentur für Arbeit anrufen und den Antrag in Papierform anfordern.

Folgende Unterlagen brauchst für die Beantragung des Arbeitslosengeldes:

  • Personalausweis (alternativ einen Reisepass mit Meldebestätigung, eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Arbeitserlaubnis)
  • Sozialversicherungsausweis
  • Aktuellen Lebenslauf
  • Kündigungsschreiben / befristeter Arbeitsvertrag
  • Optional: Nachweise über frühere Leistungsbezüge wie Wohngeld, Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld

 

Weiterbildung und zusätzliche Fördermöglichkeiten

Weiterbildung und persönliche Weiterentwicklung sind häufig der Schlüssel für eine positive berufliche Entwicklung. Deine Chance auf eine langfristige Anstellung in einer zukunftsfähigen Branche kann durch Fortbildungen deutlich gesteigert werden. Das IBB bietet Weiterbildungen in allen Bereichen an.

Deine Weiterbildung beim IBB kann unter bestimmten Voraussetzungen finanziell unterstützt werden. Mit einem Bildungsgutschein etwa tragen die Arbeitsagentur oder das Jobcenter die Kosten zu 100 %. Ob eine Förderung in deinem Fall möglich ist, entscheidet die Agentur für Arbeit. Gern informieren wir dich in einem persönlichen Gespräch darüber, welche Förderprogramme für dich infrage kommen.

Ab 2023 kannst du dir auch den Bürgergeld-Bonus sichern – alle Infos dazu findest du auf unser Seite zum Bürgergeld.

Alle Fördermöglichkeiten

Maria da Silva

Maria mischt beim IBB-Marketing in den Bereichen Pressearbeit, Social Media und Online-Marketing mit. Neben Texten in allen möglichen Formen ist die Kommunikation mit verschiedenen Bereichen im IBB und außerhalb des Unternehmens ein wichtiger Bestandteil ihrer täglichen Arbeit.

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