Ausbildung zur Betreuungskraft
nach §§ 43b, 53b (bisher §87b)
In der Seniorenbetreuung und in Pflegeheimen ist nicht nur professionelle Pflege wichtig, sondern auch ein liebevoller Umgang mit den Menschen. Denn die Betreuung geht über die reine medizinisch-pflegerische Fürsorge hinaus. Daher ist der Bedarf an einer Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (vormals § 53c und davor § 87b) in diesen Einrichtungen und Diensten groß und entsprechend ausgebildete Bewerber sind begehrt.
Inhaltsübersicht
Was sind die Aufgaben einer Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI / eines Alltagsbegleiters?
Der Beruf als Betreuungskraft bzw. Alltagsbegleiter eignet sich optimal für Menschen, die Interesse am Bereich der Betreuung haben, aber über keine spezielle therapeutische oder pflegerische Ausbildung verfügen. Die Betreuungskraft ist von großer Bedeutung vor allem bei der Arbeit mit Menschen mit
- demenzbedingten Fähigkeitsstörungen,
- psychischen Erkrankungen,
- geistigen Behinderungen,
- körperlichen Beeinträchtigungen.
Besonders dann, wenn bei den Pflegebedürftigen keine körperlichen Gebrechen vorliegen, wird nicht unbedingt ständig eine Pflegekraft benötigt, dafür aber viel Zuwendung und Beschäftigung.
Zu den Aufgaben einer Betreuungskraft gehören zum Beispiel
- die Unterstützung und Motivation der Alltagsaktivtäten wie Malen und Basteln, Kochen und Backen,
- die Begleitung von Besuchen und Aktivitäten außerhalb der Einrichtung
- oder ein einfühlsames Gespräch.
Wenn Ihnen solche Aufgaben zusagen, ist unsere IBB-Weiterbildung zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI für Sie genau richtig.
In welchen Bereichen arbeitet man als Betreuungskraft?
Die Ausbildung wurde nach den neuen Richtlinien vom 01.01.2017 aufgebaut. Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als „zusätzliche Betreuungskraft“ zu arbeiten – auch “Betreuungsfachkraft”, “Alltagsbegleiter” oder “Seniorenbetreuer” genannt. Typische Bereiche sind voll- oder teilstationäre Pflegeeinrichtungen, also beispielsweise Pflegeheime oder Einrichtungen derKurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege.
Dabei bieten sich Ihnen vielseitige Einsatzgebiete, die das Tätigkeitsfeld spannend machen. Beim IBB finden Sie eine große Auswahl an Spezialisierungsmöglichkeiten für Betreuungskräfte und Alltagsbegleiter. In jedem Fall arbeiten Sie in diesem Bereich, um Menschen in ihrer jeweiligen Lebenssituation ganz konkret zu helfen. Diese sinnstiftende Tätigkeit gibt Ihnen täglich neue Kraft, Bestätigung und Motivation!
Manche Beschäftigte arbeiten je nach Einsatzfeld auch in Schichtarbeit. Insbesondere in Pflegeheimen, betreuten Wohngemeinschaften oder Krankenhäusern kann eine kontinuierliche Versorgung der betreuten Personen notwendig sein. In Tagespflege-Einrichtungen oder ambulanten Pflegediensten ist dagegen meist keine Schichtarbeit nötig, zumindest keine Nachtarbeit.
Was sind die Inhalte der Ausbildung?
Ihre Weiterbildung zur Betreuungskraft / zum Alltagsbegleiter gestaltet sich sehr vielfältig und legt großen Wert auf die sozialen bzw. zwischenmenschlichen Aspekte in der Betreuung von Senioren und Pflegebedürftigen. Zu den Lerninhalten gehören:
- Würdevoller Umgang mit Menschen, die an demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen leiden
- Stärkung der Empathie
- Arbeiten mit der Biografie
- Beschäftigungen planen, durchführen und dokumentieren
- Kommunikation
- Stress- und Konfliktlösungen
- Lehre der Erkrankungen im Alter
- Ernährung
- Hygiene
- Rechtliche Grundlagen
- Netzwerke im Alter
- Wohnen und Wohnformen
Wie viel Gehalt verdient man als Betreuungskraft
in Vollzeit oder Teilzeit?
Arbeit in Vollzeit: Als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53bSGB XI verdienen Sie seit dem 01.05.2024 mindestens den Pflege-Mindestlohn von 15,50 € je Stunde.
- Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden im Pflegebereich erhalten Sie somit ein monatliches Grundgehalt von 2.480 € brutto ausgehend von 160 Arbeitsstunden im Monat.
- Laut Entgeltatlas der Agentur für Arbeit liegt das Gehalt im Durchschnitt bei ca. 2.800 € brutto, bei einem Viertel der Beschäftigten sogar über 3.400 € (Stand 2024).
Arbeit in Teilzeit: Das Gehalt einer Betreuungskraft in Teilzeit ist folglich dann je nach Wochenarbeitszeit anzupassen. Als Alltagsbegleiter/in mit 20 Arbeitsstunden pro Woche kommen Sie mit Pflege-Mindestlohn beispielsweise auf ein Monatsgehalt von 1.240 € brutto und mit Durchschnittslohn auf 1.400 € brutto.
Schichtzulage: Für Abend- oder Nachtschichten wird typischerweise eine Schichtzulage zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt. Je nach Tarifvertrag liegt die Zulage meist zwischen 15 % und 25 % des Stundenlohns.
Gehaltsübersicht gemäß Pflege-Mindestlohn (ohne Schichtzulage):
Anstellungsverhältnis | Wochenarbeitszeit | Stundenlohn | Monatliches Gehalt (brutto) |
---|---|---|---|
Vollzeit | 40 | 15,50 € | 2.480 € |
Teilzeit | 20 | 15,50 € | 1.240 € |
Gehaltsübersicht gemäß Durchschnittslohn (ohne Schichtzulage):
Anstellungsverhältnis | Wochenarbeitszeit | Stundenlohn | Monatliches Gehalt (brutto) |
---|---|---|---|
Vollzeit | 40 | 17,50 € | 2.800 € |
Teilzeit | 20 | 17,50 € | 1.400 € |
Welche beruflichen Perspektiven eröffnen sich?
Die Pflegebranche ist dringend auf Arbeitskräfte angewiesen. Durch den stetig größer werdenden Anteil älterer Menschen in unserer Gesellschaft steigt auch der Bedarf an Betreuungsdienstleistungen kontinuierlich an. Schon jetzt herrscht Fachkräftemangel. Nutzen Sie die hohe Nachfrage als berufliche Chance!
Durch das Pflegestärkungsgesetz I (seit 2015) wurde außerdem der Betreuungsschlüssel erhöht. Die Aussichten, mit einer Fortbildung als Betreuungskraft und Betreuungsassistent einen Arbeitsplatz zu finden, sind somit sehr gut. Mit einer Tätigkeit im Bereich Betreuung und Pflege entscheiden Sie sich für berufliche Stabilität und Sicherheit - und für eine eine sinnstiftende Aufgabe mit Herz!
Wie lauten die Anforderungen und Voraussetzungen?
Diese Ausbildung zur Betreuungskraft richtet sich an Personen, die
- eine hohe soziale Kompetenz mitbringen,
- sich gut auf Deutsch verständigen können und
- psychische Belastbarkeit aufweisen.
Bevor Sie sich für diese Ausbildung im IBB entscheiden, absolvieren Sie ein mindestens fünftägiges Praktikum. Auf diese Weise können Sie herausfinden, ob Ihnen die Arbeit mit Menschen Freude bereitet, die an demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen leiden.
Kursdetails und Starttermine
Alle Details zu unserem „Standard-Angebot“ Betreuungskraft finden Sie beim Klick auf den Button. Einen Überblick über die verschiedenen weiteren Kursvarianten inklusive der jährlichen Pflichtkurse folgt in den anschließenden Abschnitten.
Übersicht unserer Betreuungskraft-Weiterbildungen
Für Ihre Suche gibt es 23 Treffer

Pflegerische Grundlagen für Betreuungskräfte und Laienpflegende

Seniorenbetreuer:in inkl. Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI

Seniorenbetreuer:in - Aufbaukurs für Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI

Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Umgang mit Aggressionen - Erkennen von Emotionen

Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Selbstpflege bei psychischen Belastungen am Arbeitsplatz

Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Umgang mit Sterben und Tod - Trauerarbeit mit den Angehörigen

Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Kultursensible Kommunikation für Betreuungskräfte

Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Umgang mit den sexuellen Bedürfnissen bei Menschen mit Handicap
Haben Sie Fragen? Unsere Experten beraten Sie gerne!
Im persönlichen Gespräch unterstützen wir Sie dabei, den passenden Kurs auszuwählen, und informieren Sie über Fördermöglichkeiten. Vereinbaren Sie gleich Ihren individuellen Beratungstermin oder nutzen Sie unsere telefonische Sofortberatung - selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!

Jährliche Pflichtfortbildung der Betreuungskraft
Die Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (vormals § 87b) ist gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich an einer zweitägigen Fortbildung teilzunehmen. Damit wird das Wissen für die berufliche Praxis auf den neuesten Stand gebracht. Das IBB bietet viele verschiedene Themenschwerpunkte für solche Pflichtfortbildungen. Mit uns bleiben Sie auch langfristig “up to date”!
Kursvarianten: Betreuungskraft mit Zusatzqualifikationen
Kombinieren Sie unser Kernangebot Ausbildung zur Betreuungskraft gleich mit zusätzlichen Schwerpunkten. So empfehlen Sie sich für den Einsatz in bestimmten Bereichen und für besondere Aufgaben – und bereiten sich gezielt auf den Arbeitsalltag vor.
Betreuungskraft mit Zusatzqualifikation Interkulturelle Kommunikation
Betreuungskraft mit Zusatzqualifikation Sterbe- und Trauerbegleitung
Betreuungskraft mit Zusatzqualifikation Demenz verstehen
Betreuungskraft mit Zusatzqualifikation Hygiene im Gesundheits- und Sozialwesen
Betreuungskraft mit Zusatzqualifikation pflegerische Grundlagen
Betreuungskraft mit Zusatzqualifikation Umgang mit geistigen Beeinträchtigungen
Betreuungskraft mit Zusatzqualifikationen Ethik und Umgang mit psychischen Belastungen
Betreuungskraft mit Deutsch für den Pflegeberuf
Betreuungskraft mit Future Skills

Fördermöglichkeiten unserer Weiterbildungen für Arbeitssuchende
Wer bietet finanzielle Förderung?
Einen Bildungsgutschein oder eine andere Förderungsart können Sie unter anderen bei folgenden Kostenträgern beantragen:
- Agentur für Arbeit
- Jobcenter
- Deutsche Rentenversicherung
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
Wo informiere ich mich?
Der erste Schritt zu einer Förderung ist die Wahl einer passenden Fortbildung. Hier bietet das IBB eine breite Auswahl an Seminaren. All unsere Kurse sind zertifiziert – wir erfüllen somit die Anforderungen, die für eine Förderung notwendig sind.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.
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