Das Qualifizierungschancengesetz: Alle Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Der strukturelle Wandel – vor allem durch die digitale Transformation – verändert bestehende Tätigkeitsfelder in allen Branchen und den Arbeitsmarkt als Ganzes. Er erfordert eine kontinuierliche Anpassung von Unternehmen und ihren Beschäftigten auf allen Ebenen. Technologische Entwicklungen in der Arbeitswelt 4.0 sorgen für neue Herausforderungen und neue Chancen. Daher ist es nötig, die Qualifikationen und Kompetenzen von Beschäftigten regelmäßig zu erweitern – und heute schon an morgen zu denken.
Das Qualifizierungschancengesetz ist als Teil der „Qualifizierungsoffensive“ der Bundesregierung zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und hat das bisherige Programm WeGebAU abgelöst. Im Vergleich zu WeGebAU wird die staatliche Förderleistung für Weiterbildung ausgeweitet und die bisherige Zielgruppe erweitert. Mit der Maßnahme möchte die Bundesregierung gezielt die Weiterbildung von bereits Beschäftigten stärken, um sie fit für die neuen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu machen.
Ziel ist es, die Fachkräftebasis und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im digitalen Strukturwandel zu stärken. Dazu hat die Bundesregierung Rahmenbedingungen für berufsbegleitende Weiterbildungen geschaffen, die für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer attraktiv sind.
Ein Baustein im Gesetz ist das Recht auf Weiterbildungsberatung. Arbeitgeber wenden sich dazu an den Arbeitgeber-Service (AGS) und Arbeitnehmer an ihre Bundesagentur für Arbeit.
Was bringt das Qualifizierungschancengesetz?
Vom neuen Gesetz der Bundesregierung profitieren mehr als bisher „ganz normale“ Beschäftigte, die mitten im Job stehen – und damit ihre aktuellen Arbeitgeber. Die Förderung wird unabhängiger von der Qualifikation der Arbeitnehmer, ihrem Lebensalter und der Betriebsgröße.
Im Fokus stehen Erweiterungsqualifizierungen: Sie sind vor allem zukunftsorientiert darauf ausgerichtet, die Kenntnisse und Kompetenzen der Beschäftigten zu erneuern und zu erweitern. Damit können Arbeitnehmer ihren aktuellen Arbeitsplatz vor dem Hintergrund des (digitalen) Strukturwandels langfristig sichern oder sich innerhalb des Unternehmens weiterentwickeln. Ebenso gefördert werden Weiterbildungen in Engpassberufen, in denen ein Fachkräftemangel besteht.
Ein grundlegendes Ziel des Qualifizierungschancengesetzes ist die finanzielle Entlastung der Arbeitgeber. Deshalb werden sowohl die Weiterbildung als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase durch Zuschüsse der Bundesagentur bzw. Jobcenter gefördert.
Für wen gilt die Weiterbildungsförderung?
- Generell für aktuell Beschäftigte – unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße
- Für Beschäftigte, die innerhalb des Unternehmens umsteigen oder sich weiterentwickeln möchten
- Für Beschäftigte, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind
- Für Menschen in Engpassberufen, in denen Fachkräftemangel besteht
Wie sieht die Förderung konkret aus?
- Übernahme der Weiterbildungskosten: zwischen 15% und 100% je nach Betriebsgröße und Alter des Mitarbeiters
- Ältere oder schwerbehinderte Menschen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100%
- Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100%
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung: zwischen 25 % und 75 % je nach Betriebsgröße
- Transformationszuschuss von zusätzlich bis zu 20 %, wenn mindestens 10 % der Belegschaft eines Betriebes qualifiziert werden müssen und ein Qualifizierungsplan erstellt wird
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?
Ziel der Förderung ist es, Unternehmen bei der Weiterbildung finanziell zu entlasten und Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen zu lassen. Die Bundesagentur bezuschusst dazu die Weiterbildungskosten und das Arbeitsentgelt – und übernimmt in bestimmten Fällen sogar bis zu 100 %. Im Rahmen des „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“, das im März 2020 verabschiedet wurde, sind vereinfachte Antrags- und Bewilligungsverfahren vorgesehen, um die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten weiter zu verbessern.
- Umfang der Weiterbildung:
mehr als 120 Unterrichtseinheiten* - Bildungsanbieter:
externer und zertifizierter Träger
* Wir empfehlen Weiterbildungen mit 200 bis 300 Unterrichtseinheiten,
um die Förderung optimal zu nutzen. Sie können dafür auch kürzere Kurse
einfach beliebig miteinander kombinieren.
- Vermittelte Qualifikationen:
Die Weiterbildung muss zukunftsgerichtete Qualifikationen vermitteln (anstatt nur Fähigkeiten, die für den aktuellen Arbeitsplatz ohnehin bereits vorausgesetzt werden) - Vorhergehende Aus- oder Weiterbildung:
Die letzte vergleichbare Weiterbildung (oder ursprüngliche Ausbildung) muss mindestens vier Jahre zurückliegen, damit ein ausreichender Aktualisierungsbedarf der Qualifikationen vorliegt
Welche Kurse sind beispielsweise für das Qualifizierungschancengesetz geeignet?
Die untenstehenden Kurse sind Beispielkurse mit mehr als 120 Unterrichtseinheiten. Sie können aber auch kürzere Kurse individuell kombinieren, um Ihre beruflichen Ziele passgenau zu erreichen und die Förderung optimal auszunutzen. Klicken Sie dazu unten einfach auf „Alle Kurse ansehen“.
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Weitere Informationen zum Qualifizierungschancengesetz
Arbeitgeber-Service (AGS) der Bundesagentur für Arbeit
0800 4 555520
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