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Umschulung über die Rentenversicherung

hochwertig, praxisnah und zertifziert

  • Berufsfähigkeit bewahren
  • Neue berufliche Perspektiven gewinnen
  • Hochwertiger IHK-Abschluss
  • 100 % kostenlos dank der DRV
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Umschulung über die Rentenversicherung

Trotz Krankheit, gesundheitlicher Einschränkungen, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung zurück ins Arbeitsleben? Eine Umschulung über die Rentenversicherung macht es möglich. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hilft mit Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder Berufsförderung: Bewahren Sie Ihre Berufsfähigkeit oder gewinnen Sie neue berufliche Perspektiven durch Aus- und Weiterbildung. Wir erklären, unter welchen Voraussetzungen die DRV eine Umschulung fördert und welche Vorteile sie bietet.

 

Inhaltsübersicht

01Beratungsangebote für Umschulungen über die Deutsche Rentenversicherung
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02Voraussetzungen für eine geförderte Umschulung DRV
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03Umschulung über die Rentenversicherung abgelehnt: Was jetzt?
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04Häufig gestellte Fragen
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05Kurssuche
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06Mit der deutschen Rentenversicherung eine Umschulung finanzieren
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07Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) beantragen
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08Vorteile einer Umschulung durch die Rentenversicherung
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Vorteile einer Umschulung durch die Rentenversicherung

Die körperliche und psychische Belastung bei drohende Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung ist groß. Aus genau diesem Grund unterstützt Sie die DRV nach gesundheitlichen Krisen auf dem Weg zurück ins Arbeitsleben.

Zu den Vorteilen der LTA zählen:

  • Finanzierung und Förderung: Die Rentenversicherung übernimmt Leistungen wie Umschulungsgebühren, Fahrtkosten, Wohnungshilfen sowie technische oder persönliche Hilfsmittel. Die Auswahl und Finanzierung der Umschulung wird auf Ihre Situation abgestimmt und gilt bis zur Erreichung der Qualifikationen für Umschulungsberufe.
  • Beratung und Betreuung: In Vorbereitung der Beantragung oder der Teilnahme an Umschulungsangeboten bieten die Deutsche Rentenversicherung und Institutionen wie die IBB kostenlose, persönliche Umschulungsberatungen an, um den für Sie passenden Weg zu finden. Sie erreichen diese unter der Tel. 0800 7050000.
  • Neue berufliche Perspektiven und Sicherung der Erwerbsfähigkeit: Die DRV-Förderung hilft Ihnen dabei, den bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten, Kompetenzen für neue berufliche Perspektive zu erwerben oder einen Berufswechsel zu wagen.

Noch Fragen? Unsere Experten beraten Sie gerne!

Im persönlichen Gespräch unterstützen wir Sie dabei, den passenden Kurs auszuwählen, und informieren Sie über Fördermöglichkeiten. Vereinbaren Sie gleich Ihren individuellen Beratungstermin oder nutzen Sie unsere telefonische Sofortberatung - selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!

Beratungsangebote für Umschulungen über die Deutsche Rentenversicherung

Sie haben die Bewilligung für Ihre berufliche Rehabilitation erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Sie haben jetzt die Chance, Ihren weiteren beruflichen Weg zu planen. Dazu gehört auch die Wahl eines geeigneten Bildungsträgers wie das IBB – und dessen Kursangebot. Je nach Eignung können Sie sich für eine Erweiterung vorhandener Kompetenzen durch Weiterbildungen oder für eine berufliche Neuorientierung durch Umschulung mit Aus- und Fortbildung entscheiden.

Idealerweise klären Sie nach bewilligter Förderung mit Ihrem zuständigen Reha-Berater der DRV, welche Qualifikationen für Sie in Frage kommen. Sie können hierzu auch Maßnahmen zur Eignungsfeststellung nutzen. Dabei handelt es sich um eine Berufs- und Arbeitserprobung, bei der festgestellt wird, welche beruflichen Anforderungen für Sie geeignet sind und zu Ihnen passen. Um den Übergang in die Umschulung zu erleichtern, bieten sich zudem Reha-Vorbereitungslehrgänge an, die Ihre schulischen oder beruflichen Grundkenntnisse auffrischen.

Mit der Deutschen Rentenversicherung eine Umschulung finanzieren

Wenn Ihre Berufstätigkeit durch Erkrankung oder Verletzung bedroht oder eingeschränkt ist, unterstützt Sie die Deutsche Rentenversicherung mit „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA).

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der DRV umfassen folgende Punkte:

 

Übernahme der Umschulungskosten

für Umschulungen anfallende Kosten wie Gebühren für Teilnahme, Prüfung, Lernmaterialien, Anfahrt und auch Kinderbetreuung

Bereitstellung technischer und persönlicher Hilfsmittel

für die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit notwendigen technischen Hilfsmitteln zur Erwerbssicherung oder für persönliche Hilfsmittel

Hilfe rund ums Kraftfahrzeug

für den Kauf eines beruflich erforderlichen Autos, behindertengerechter Zusatzausstattung, den Erwerb einer Fahrerlaubnis oder für Transportdienste

Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

zur Unterstützung der beruflichen Wiederaufnahme oder Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen

Gewährung von Wohnungshilfen

für einen behindertengerechten Um- und Ausbau von Wohnbereichen, um den Arbeitsplatz barrierefrei und selbständig erreichen zu können

Bereitstellung von Arbeitsassistenz

für die Beschäftigung einer Arbeitsassistenz bei Schwerbehinderung

Unterstützung bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (Gründungszuschuss)

für die Aufnahme einer dem Krankheitsbild angemessenen selbstständigen Tätigkeit

Bereitstellung von Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

falls aus gesundheitlichen Gründen nur eine angemessene Tätigkeit im Rahmen einer WfbM möglich ist

Grundsätzlich können Sie sich darauf verlassen, dass Ihnen bei einer bewilligten Förderung von krankheits- und gesundheitsbedingte Umschulungsmaßnahmen keine Zusatzkosten entstehen. Die DRV übernimmt bei einer Bewilligung die vollständigen Kosten der beruflichen Rehabilitation. Außerdem erhalten Sie für die Dauer der beruflichen Rehabilitation ein Übergangsgeld, das je nach Einzelfall zwischen 68 und 80 % des bisherigen Nettoarbeitsentgeltes beträgt.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) beantragen

Die Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist der erste Schritt, um eine Umschulung über die Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Die berufliche Rehabilitation kommt dabei generell bei krankheits- oder gesundheitsbedingter Erwerbsminderung oder Arbeitsunfähigkeit in Frage. Die Antragstellung erfolgt meist im Anschluss an die medizinische Rehabilitation.

Nach der medizinischen Erstversorgung und medizinischen Rehabilitation wird ein Abschlussbericht erstellt, der Auskunft über die Minderung der Erwerbsfähigkeit und das berufliche Leistungsvermögen gibt. Dieser unterstützt Ihren Antrag zur beruflichen Rehabilitation und kann die Anerkennung beschleunigen sowie die passenden Leistungen indizieren.

Die Beantragung erfolgt direkt per Online-Antragstellung der DRV oder postalisch. Für den Befundbericht steht das Formular S0051 zur Verfügung, das Sie vom behandelnden Arzt ausfüllen lassen und mit dem Antrag hochladen. Die Beantragung und Beratung sind auch über Auskunfts- und Beratungsstellen wie dem Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit) oder über Krankenkassen und Versicherungsämter wie die Gesetzliche Unfallversicherung möglich.  Die Bearbeitungszeit beträgt zwei bis drei Wochen.

Zu den erforderlichen Antragsdokumenten zählen:

  • LTA-Antragsformular/Rehabilitationsantrag (vollständig ausgefüllt)
  • Befundbericht für DRV
  • Angaben zu behandelnden Ärzten
  • Zusatzfragebogen zum LTA-Antrag

Übrigens: Wenn Sie sich für eine Umschulung von der Rentenversicherung entscheiden, prüft die Rentenversicherung, ob es für Sie nicht schnellere und geeignetere Wege in Arbeit gibt.

IBB informiert und berät zur Beruflichen Rehabilitation

Die von der DRV geförderte berufliche Rehabilitation ist ein wichtiges Instrument, um trotz Krankheit und gesundheitlicher Beeinträchtigung berufliche Ziele weiterzuverfolgen oder den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben durch berufliche Neuorientierung zu bewältigen. Die IBB bietet Ihnen daher mit der Seite Berufliche Reha ein umfassende Seite mit allen Informationen zum Umfang, Antragsprozess sowie zu zertifizierten Kursen für Umschulung und Weiterbildung.

Wir bieten Ihnen eine professionelle, persönliche und kostenlose Beratung durch erfahrene Bildungsexperten. Unser Angebot an Umschulungen und Weiterbildungen  umfasst zudem Kurse für zertifizierte Umschulungen aus dem Homeoffice sowie Weiterbildungen von Zuhause.

So funktioniert die Anmeldung zur DRV-Umschulung mit IBB

Ob durch DRV Reha-Berater oder unsere IBB-Bildungsexperten – sobald Sie wissen, über welche berufliche Eignungen Sie verfügen, wählen Sie die passende Weiterbildung oder Umschulung aus unserem IBB-Kursangebot. Bei einem kostenlosen persönlichen Beratungstermin, per Anruf oder direkt im Zusammenhang mit einer Kursanfrage informieren wir Sie gern über individuelle Angebote sowie zu Lehr- und Lernmethoden. Wir erstellen Ihnen hierzu auch zeitnah ein Kursangebot zur Vorlage beim Reha-Kostenträger und stehen als fester Ansprechpartner für alle Fragen zur Verfügung. Starten Sie Ihre Anmeldung und Beratung einfach per Telefon unter der Nummer 0800 7050000 oder wählen Sie Ihre Umschulung und stellen Sie einfach eine Kursanfrage. Wir melden uns dann zeitnah für eine kostenlose Beratung bei Ihnen.

4 Gründe, warum das IBB die richtige Wahl ist

Über 35 Jahre Erfahrung

Seit 1985 bringen wir unsere Kunden mit passgenauen Weiterbildungen ans Ziel ihrer Karriereplanung. Wir wissen genau, wie Bildung geht.

Mehr als 1.000 Standorte

Wir verfügen in ganz Deutschland über gut erreichbare Schulungszentren – und bei Bedarf können Sie auch von zu Hause aus lernen.

Bis zu 100 % Förderung

Von Aufstiegs-BAföG bis Qualifizierungs-chancengesetz: Unsere Kurse können durch unterschiedlichste Förderprogramme be-zuschusst werden. Wir beraten Sie dazu gerne!

Mehr als 1.000 topaktuelle Kurse

Wir haben mehr als 1000 Kursmodule in unterschiedlichsten Fachgebieten im Angebot. Daraus stellen wir für Sie ein individuelles Programm zusammen, das genau zu Ihren beruflichen Zielen passt.

Voraussetzungen für eine geförderte Umschulung der DRV

Sie haben Anspruch auf Leistungen zur beruflichen Rehabilitation, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben bei Antragsstellung mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt (eine ununterbrochene Berufstätigkeit ist nicht Voraussetzung).
  • Sie haben aufgrund von gesundheitlich bedingter eingeschränkter Erwerbsfähigkeit Anspruch auf oder beziehen bereits Erwerbsminderungsrente
  • Das Rentenalter wurde noch nicht erreicht
  • Sie benötigen für die weitere Genesung und berufliche Wiedereingliederung eine berufliche Rehabilitation anschließend an die medizinische Rehabilitation

Je nach Einzelfall müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Sie haben Anspruch auf oder beziehen bereits aufgrund von verminderter Erwerbsfähigkeit eine größere Witwen- oder Witwerrente
  • Sie sind nicht verbeamtet und haben keinen Anspruch auf andere Rehabilitationsträger wie die Unfallversicherung

Die gewünschten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen zudem:

  • Drohende Minderung der Erwerbsfähigkeit abwenden
  • Bereits geminderte Erwerbsfähigkeit verbessern, wiederherstellen oder eine weitere Minderung verhindern
  • Bei geminderter Erwerbsfähigkeit den bestehenden Arbeitsplatz bewahren oder den beruflichen Wechsel erleichtern und ermöglichen

Umschulung über die Rentenversicherung abgelehnt: Was jetzt?

Wird Ihr Antrag abgelehnt, so kann es sich lohnen, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch erfolgt formlos, muss jedoch folgende Angaben beinhalten:

  • Versicherungsnummer
  • den vollständigen Namen
  • die Anschrift
  • Datum
  • Begründung für die Ablehnung

Die DRV gibt hierzu konkrete Hinweise, wie ein Widerspruch erfolgen sollte. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Eingang der Ablehnung. Erhalten Sie Recht, so sendet die DRV einen sogenannten „Abhilfebescheid“. Bei erneuter Ablehnung erfolgt eine zweite Prüfung über die Zentrale Widerspruchsstelle. Bleibt der Widerspruch auch hier erfolglos, ist noch eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Umschulung mit 50

Was kostet eine Umschulung über die Rentenversicherung?

Die Rentenversicherung übernimmt bei Bewilligung als Kostenträger alle Kosten der Rehabilitationsmaßnahmen.

Welche Altersgrenze gilt für eine DRV-Umschulung?

Ein Antrag ist möglich, solange das Rentenalter noch nicht erreicht ist. Ein weiterer zeitlicher Faktor ist die Beitragszeit in der Rentenversicherung: Hier müssen mindestens 15 Beitragsjahre vorliegen.

Ist eine Umschulung mit der DRV auch in Teilzeit möglich?

Mit einem zertifizierten Kursangebot bietet sich auch eine Umschulung in Teilzeit an. Auf diese Weise ist die Umschulung trotz Doppelbelastung möglich.

Wird eine Umschulung in Teilzeit gefördert?

Genau wie bei einer Umschulung in Vollzeit übernimmt der Rentenversicherungsträger die Kosten. Es kommt zu keiner zusätzlichen finanziellen Belastung.

Zahle ich während einer Umschulung in die Rentenkasse ein?

Auch während der beruflichen Rehabilitation bleiben Sie sozialversichert. Die Versicherungsbeiträge für Renten-, Pflege- und Krankenversicherung übernimmt die DRV.

Welche Beratungsstellen gibt es für DRV-Umschulungen?

Beratungsstellen finden Sie beim Reha-Beratungsdienst der DRV, bei Antrags-, Beratungs- und Weiterbildungsstellen wie dem IBB und der Arbeitsagentur sowie bei Krankenkassen und Versicherungen wie der gesetzlichen Unfallversicherung.

Ist die DRV-Umschulung auch über die berufliche Rehabilitation möglich?

Umschulungen sind Bestandteil der beruflichen Rehabilitation und zusammen mit Weiterbildungen eine wesentliche Maßnahme zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben.

Werden Fahrtkosten für die Umschulung von der DRV übernommen?

Fahrt- und Transportkosten im Zusammenhang mit dem Arbeitsweg oder dem Weg zu Bildungsstätten übernimmt die DRV.

Liste aller Umschulungen beim IBB

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