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Weiterbildungsgeld und Grundsicherung

Weiterbildung zahlt sich aus, auch finanziell

  • Die Teilnahme an Weiterbildungen wird belohnt
  • Bis zu 150 Euro Bonus im Monat
  • Zusätzlich zu anderen Fördermöglichkeiten
  • Wir beraten Sie gerne!
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Weiterbildungsgeld und Grundsicherung

Mit der neuen Grundsicherung (seit 1. Juli 2026) gilt wieder der Vermittlungsvorrang. Jobcenter prüfen zunächst, ob eine schnelle Arbeitsvermittlung möglich ist. Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen kommen vor allem dann in Betracht, wenn eine direkte Vermittlung nicht möglich ist. Mit dem Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat bleiben gezielte Anreize bestehen, eine abschlussbezogene Weiterbildung zu absolvieren.

Attraktive Förderung: Weiterbildungsgeld

Die neue Grundsicherung (Grundsicherungsgeld) ersetzt seit dem 1. Juli 2026 das Bürgergeld. Wer bisher Bürgergeld bezogen hat, erhält nun automatisch Grundsicherungsgeld, neue Anträge sind nicht erforderlich. Das Weiterbildungsgeld bleibt als Förderinstrument weiterhin bestehen.

Für den Bezug von Weiterbildungsgeld müssen Sie nicht zwangsläufig Grundsicherungsgeld-Empfänger sein, sondern können auch als Empfänger von Arbeitslosengeld davon profitieren. 

Haben Sie Fragen? Unsere Experten beraten Sie gerne!

Im persönlichen Gespräch unterstützen wir Sie dabei, den passenden Kurs auszuwählen, und informieren Sie über Fördermöglichkeiten. Vereinbaren Sie gleich Ihren individuellen Beratungstermin oder nutzen Sie unsere telefonische Sofortberatung – selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!

Das Weiterbildungsgeld (150 Euro)

Grundsicherungsgeld-Empfänger können ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro erhalten, wenn sie an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Aber nicht nur sie profitieren: Auch Empfänger von Arbeitslosengeld können bei der Teilnahme an einer entsprechenden Qualifizierung zusätzlich Weiterbildungsgeld erhalten. Sie sind Kunde eines Jobcenters oder einer Agentur für Arbeit? Wir beraten Sie gerne zu den attraktiven Möglichkeiten des Weiterbildungsgeldes.

Wichtig: Das Weiterbildungsgeld bekommen Sie nur für die Teilnahme an berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen. „Als abschlussbezogene berufliche Nachqualifizierung werden Weiterbildungsmaßnahmen verstanden, die auf den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses vorbereiten und ggf. auf bereits vorhandenen Kompetenzen, z. B. aus Arbeitserfahrungen, absolvierten Qualifizierungen des sogenannten Übergangssystems oder abgebrochenen Ausbildungen, aufbauen.“ (Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung). Die 150 Euro erhalten Sie anrechnungsfrei und zusätzlich zum Grundsicherungsgeld bzw. zum Arbeitslosengeld.

Wer bekommt das Weiterbildungsgeld?
Das Weiterbildungsgeld erhalten Sie, wenn Sie eine „abschlussbezogene Weiterbildung“ absolvieren. Das bedeutet: Die Weiterbildung muss zu einem Berufsabschluss führen. Das kann zum Beispiel eine Umschulung sein oder ein Kurs, der mit einer anerkannten Ausbildungsprüfung abschließt.

Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld?
Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro im Monat. Es wird als Prämie gezahlt, zusätzlich zum Grundsicherungsgeld und der Miete.

  • 150 EUR pro Monat
  • Gilt für alle abschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen
  • Auch Arbeitslosengeld-Empfänger können Weiterbildungsgeld erhalten
  • Beim IBB sind Förderungen von Weiterbildungen, Umschulungen, Teilqualifizierungen und Vorbereitungen auf Externenprüfungen möglich

Weitere Fragen und Antworten zum Weiterbildungsgeld

Wer bekommt das Weiterbildungsgeld?

Das Weiterbildungsgeld erhalten sowohl Grundsicherungsgeld-Empfänger als auch Arbeitslosengeld-Empfänger, wenn sie eine „abschlussbezogene Weiterbildung" absolvieren. Das bedeutet: Die Weiterbildung muss zu einem Berufsabschluss führen. Das kann zum Beispiel eine Umschulung sein oder ein Kurs, der mit einer anerkannten Ausbildungsprüfung abschließt.

Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld?

Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro im Monat. Es wird als Prämie gezahlt, zusätzlich zum Grundsicherungsgeld und der Miete oder zum Arbeitslosengeld.

Was ist der Unterschied zwischen Weiterbildungsgeld und Grundsicherungsgeld?

Das Grundsicherungsgeld ist die monatliche Grundleistung für Arbeitssuchende, es hat das Bürgergeld zum 1. Juli 2026 abgelöst. Das Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat ist eine zusätzliche Förderprämie, die Sie erhalten, wenn Sie an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen, unabhängig davon, ob Sie Grundsicherungsgeld oder Arbeitslosengeld beziehen.

Wie lange kann ich mit dem Weiterbildungsgeld planen?

Das Weiterbildungsgeld kann bis zu drei Jahre ausgezahlt werden, wenn die Bildungsmaßnahme einen Berufsabschluss erfordert.

Was ist die Weiterbildungsprämie?

Das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie sind unterschiedliche Förderungen. Die Weiterbildungsprämie können Sie erhalten, wenn Ihre Weiterbildung zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt. Da es sich dabei meist um eine Umschulung handelt, wird die Prämie auch als Umschulungsprämie bezeichnet. Sie beträgt 1.000 Euro für eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung und 1.500 Euro bei Bestehen Ihrer Abschlussprüfung. Im Anschluss an die Umschulung oder Nachqualifizierung müssen Sie einen Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung bei Ihrem Kostenträger vorlegen. Insgesamt können Sie also bis zu 2.500 Euro Weiterbildungsprämie erhalten.

Alle weiteren Infos zur Weiterbildungsprämie 

Schub für Ihre Weiterbildung: Nutzen Sie auch die weiteren Fördermöglichkeiten!

Auch unabhängig von den Regelungen zur Grundsicherung gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten und Prämien, von denen Sie profitieren.

Dazu gehört vor allem der Bildungsgutschein, der Ihnen eine kostenlose Teilnahme an zertifizierten Weiterbildungen ermöglicht. So können Sie schnell einen neuen Job finden – und damit deutlich mehr Geld verdienen als bei Bezug der Grundsicherung!

Je nach Situation profitieren Sie außerdem

  • von der Umschulungsprämie, die Ihnen bei Bestehen der Prüfungen bis zu 2.500 € beschert
  • vom Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), der Ihnen die kostenlose Teilnahme z. B. an Coachings, Kenntnisvermittlungen und weiteren individuellen Hilfestellungen ermöglicht
  • von weiteren Leistungen zu Ihrer Unterstützung

Was ändert sich mit der neuen Grundsicherung?

Vermittlungsvorrang gilt wieder

Mit der neuen Grundsicherung (seit 1. Juli 2026) hat die Bundesregierung das System grundlegend neu ausgerichtet. Es gilt wieder der Vermittlungsvorrang: Jobcenter prüfen zunächst, ob eine umgehende Vermittlung in Arbeit möglich ist. Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen kommen dann in Betracht, wenn eine direkte Vermittlung nicht möglich ist, insbesondere für unter 30-Jährige. Das Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat bleibt dabei ein attraktiver Anreiz für abschlussbezogene Weiterbildungen. 

Individuelle Förderung im Fokus

Fachkräfte werden in allen Branchen händeringend gesucht, doch vor allem Langzeitarbeitslose können von dieser positiven Entwicklung oft nicht profitieren. Mit der neuen Grundsicherung (seit 1. Juli 2026) kommen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen gezielt dann zum Einsatz, wenn eine direkte Vermittlung in Arbeit nicht möglich ist. Für die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen wird weiterhin ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro gezahlt.

Auch Coachings werden weiterhin zur individuellen Förderung eingesetzt, um Menschen den Weg (zurück) in die Erwerbstätigkeit zu ebnen. Beim IBB finden Sie zahlreiche Coachings zur Entwicklung Ihrer persönlichen Karriere. Auch das Nachholen von Grundkompetenzen wird erleichtert.

Vorteil für Sie: Weiterbildung wird belohnt
  • 150 EUR pro Monat für alle abschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen
  • Unbürokratisch und digital zugänglich
  • Weiterbildung bleibt gefördert: Das Weiterbildungsgeld von 150 Euro/Monat gilt weiterhin für abschlussbezogene Maßnahmen.

Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung

Ob Bildungsgutschein, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein oder Umschulungsprämie - es gibt eine Vielzahl an Förderprogrammen, mit denen Weiterbildungen, Umschulungen oder Coachings finanziert werden können.

Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich zu passenden Fördermöglichkeiten.

eine Frau, die ein gelbes Sparschwein mit der Nase anstupst