Die Entgeltabrechnung besser verstehen

Auf einer Entgeltabrechnung wird – einfach ausgedrückt – die Zusammensetzung des Gehalts beschrieben. Sie enthält eine genaue Auflistung der Abzüge oder Abgaben, wie beispielsweise die Versicherungsbeiträge. Dadurch wird der Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt sichtbar. Der Nettobetrag errechnet sich aus dem Bruttobetrag abzüglich aller verpflichtenden Abgaben.
Entgeltabrechnung besser verstehen

Diese Entgeltabrechnung muss einem Angestellten einmal im Monat ausgegeben und gleichzeitig der zuständigen Finanzbehörde zugestellt werden. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Aufgaben eines Arbeitgebers und darf keine Fehler enthalten. Um vor unangenehmen Überraschungen durch häufige Änderungen der Abgaben- und Steuersätze gewappnet zu sein, empfiehlt es sich, mithilfe von Weiterbildungen immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Unterschied zwischen Lohn und Gehalt

Der wesentliche Unterschied zwischen Lohn und Gehalt ist die Art der jeweiligen Zusammensetzung. Bei der Lohnabrechnung werden die tatsächlich geleisteten Stunden berücksichtigt und mit dem entsprechenden Stundenlohn zum ausgegeben Lohn berechnet. Das Gehalt wiederum ist eine monatlich fest vereinbarte Summe. Der Lohn hat demnach eine flexible Zusammensetzung und kann je nach geleisteter Arbeit pro Monat in der Summe variieren, während das Gehalt statisch festgelegt ist.

Pflichtangaben der Entgeltabrechnung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einige Daten auf jeder Entgeltabrechnung anzugeben. Dazu gehören Name, Anschrift vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Geburtsdatum und die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers.

Anzugeben sind außerdem Anfang und Ende des Beschäftigungszeitraums, der Abrechnungszeitraum mit den darin enthaltenen Steuer- und Sozialversicherungstagen, die Lohnsteuerklasse, der Beitragsgruppenschlüssel sowie die zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Falls ein Beitragszuschlag für Kinderlose erhoben wird, muss dieser ebenfalls auf der Entgeltabrechnung genannt werden.

 

Noch Fragen? Unsere Experten beraten Sie gerne!

Im persönlichen Gespräch unterstützen wir Sie dabei, den passenden Kurs auszuwählen, und informieren Sie über Fördermöglichkeiten. Vereinbaren Sie gleich Ihren individuellen Beratungstermin oder nutzen Sie unsere telefonische Sofortberatung - selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!

Stammdaten der Entgeltabrechnung

Neben den Pflichtangaben müssen auch die sogenannten Stammdaten in der Entgeltabrechnung angeführt werden. Zusätzlich zu den bereits besprochenen Arbeitnehmerdaten und den Kontaktdaten des Arbeitgebers, sind Abrechnungshinweise wie Arbeits- oder Krankheitszeiten, Bruttobezüge, Nettoabzüge anzugeben. Natürlich darf auch der abschließende Auszahlungsbetrag nicht fehlen.

Zusätzlich müssen die Bankdaten des Arbeitnehmers und der Hinweis auf §108 Abs. 3 der Gewerbeordnung in der Fußzeile der Abrechnung angeführt werden. Die Gesamtkosten des Arbeitgebers, die Lohnnebenkosten, können vom Arbeitgeber ebenfalls freiwillig genannt werden, um die Entgeltabrechnung insgesamt transparenter zu gestalten.

Zahlbare Sozialabgaben

Abgesehen von den zuvor beschriebenen Eckdaten müssen Arbeitgeber die genauen Abzüge, die zum finalen Nettogehalt führen, angeben. Dazu gehören sämtliche Sozialabgaben und Steuern.

Der gesetzliche Krankenversicherungsbeitrag ist aktuell mit 14,60 Prozent festgesetzt worden und kann um individuelle Zusatzbeiträge der jeweiligen Krankenkasse erhöht werden. Die Rentenversicherung macht 18,60 Prozent der Abgaben aus. Die Pflegeversicherung wird mit 2,55 Prozent und die Arbeitslosenversicherung mit 3,00 Prozent in der Entgeltabrechnung berücksichtigt.

Die abzuziehende Lohnsteuer wird individuell ermittelt und hängt von der jeweiligen Steuerklasse ab. Abschließend ist die Kirchensteuer anzugeben, die von Mitgliedern staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften ergänzend gezahlt werden muss und dementsprechend ebenfalls vom Bruttogehalt abgezogen wird.

Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung sprechen wir von einer speziellen Form der Altersvorsorge. Der Arbeitnehmer kann entscheiden, ob er einen Teil seines Arbeitsentgelts für die betriebliche Altersvorsorge nutzen möchte. Der Staat fördert dieses Modell mit einem Erlass der Einkommenssteuer und der Sozialabgaben auf den vereinbarten Betrag. Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen beim Arbeitgeber hängen vom vereinbarten Weg der Durchführung mit dem Arbeitnehmer ab. Es können entweder Pensionsrückstellungen, Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds gebildet werden.

Hilfe bei der Entgeltabrechnung mit Gehaltsrechnern im Internet

Die Entgeltabrechnung kann mittlerweile auch im Internet durchgeführt werden. Es gibt verschiedene Gehaltsrechner bzw. Brutto-/Nettorechner, die nach Eingabe der notwendigen Daten, den Nettobetrag vom Bruttogehalt berechnen.

Eine Garantie auf die Richtigkeit gibt es nicht, jedoch erhalten Arbeitgeber auf diese Art und Weise zumindest einen groben Überblick über die anfallenden Abgaben. Der Vorteil solcher Rechner ist, dass Nutzer eine Auflistung in Bezug auf ihr eigenes Gehalt erhalten und die einzelnen Bestandteile ihrer Entgeltabrechnung so besser verstehen können.

 

Sachbearbeiter für Lohn- und Gehaltsabrechnung

Bei einem noch wachsenden oder bereits größeren Unternehmen mit einer Vielzahl an Mitarbeiter kann die Entgeltabrechnung durch individuelle Variationen bei jedem Mitarbeiter unter Umständen sehr zeitaufwendig sein. Daher ist es ratsam, einen spezialisierten Sachbearbeiter für die Lohn- und Gehaltsabrechnung einzustellen. Dieser in der Erstellung von Abrechnungen geschult und verschafft Ihnen mehr Zeit für Ihre anderen Aufgaben.

Weiterbildungen zur Entgeltabrechnung beim IBB

Sie finden das Thema Entgeltabrechnung interessant oder arbeiten beruflich in diesem Bereich? Dann sind unsere Weiterbildungen zum Thema Lohn und Gehalt genau das Richtige für Sie! Nachfolgend finden Sie eine Übersicht unserer Fortbildungen. Sie können uns außerdem jederzeit gerne kontaktieren – wir beraten Sie gerne umfassend!