So können Sie Ihre Weiterbildung steuerlich absetzen

Falls Ihre Fortbildung bis jetzt immer am Finanziellen scheiterte, gibt es eine gute Nachricht: Ihr Lieblings-Aufbaukurs oder das Herzens-Studium ist wahrscheinlich steuerlich absetzbar. Wer Anspruch auf die Absetzbarkeit hat, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen und welche Ausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, erfahren Sie im Folgenden.

Sind Seminarkosten steuerlich absetzbar?

Früher wurde stark zwischen fachlicher Fortbildung und beruflicher Weiterbildung unterschieden. Mittlerweile sieht das Finanzamt das Ganze etwas lockerer. Wichtig ist in erster Linie, dass das geltend gemachte Seminar, der Sprachkurs oder das Zweitstudium Sie in der Ausübung Ihres Berufs beziehungsweise Ihre Karriere unterstützt.

Wer darf seine Weiterbildung absetzen?

Jede:r Arbeitnehmer:in, Student:in oder Auszubildende:r, die oder der für sich für den derzeitigen oder zukünftigen Beruf weiterbildet, kann in der Steuererklärung die Kosten für die Fortbildung absetzen.

Arbeitnehmer:innen können nicht nur ihre Fortbildung steuerlich absetzen. Wenn Sie beispielsweise für Ihren Kurs einen Kredit aufgenommen haben, können Sie sich die daraus entstehenden Zinsen vom Finanzamt zurückholen.

Wenn Sie ein:e Stundent:in sind, so kommt es darauf an, ob Sie Ihr Erst- oder Zweitstudium absolvieren. Bei einem Erststudium können Sie maximal 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgabe absetzen. Wenn Sie sich später für ein Zweitstudium oder ein duales Studium entscheiden, sind Ihre Ausgaben mit dem Höchstbetrag absetzbar.

Auch Auszubildende bekommen finanzielle Unterstützung vom Staat. Alle Ausgaben, die im Zuge der Ausbildung für den zukünftigen Beruf getätigt wurden, können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Kursgebühren, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsgeld und vieles mehr. Dabei müssen glücklicherweise nicht für alle Ausgaben Belege aufbewahrt werden. Für einzelne Posten gibt es vom Finanzamt bereits festgesetzte Pauschalen, zum Beispiel für Telefon und Internet, Kontoführung, Fachliteratur oder Bewerbungsmappen.

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Weiterbildung von der Steuer absetzen – so geht’s

Sie können alle mit dem Erststudium zusammenhängenden Studienleistungen und berufsspezifischen Fortbildungskostensteuerlich absetzen – und zwar als Werbungskosten. Dazu zählen direkt und indirekt verknüpfte Ausgaben wie Kursgebühren, Reisekosten, Nachhilfestunden, Prüfungsgebühren,Zinsen für das Bildungsdarlehen, Lernsoftware, Internetgebühren, Arbeitsmittel.

Wie viele Werbungskosten darf ich maximal angeben?

Es gibt bei den Werbungskosten in der Steuererklärung keinen Höchstbetrag. Ob Sie sich für ein kostspieliges Zweitstudium an einer Privatuniversität oder einen hochpreisigen, mehrjährigen Kurs entscheiden: Sie können alle Ihre damit verbundenen Kosten Jahr für Jahr absetzen.

Wie viel Geld bekomme ich zurück?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Für jede:n Arbeitnehmer:in werden vom Finanzamt 920 Euro an Werbekosten pro Jahr veranschlagt. Mit den zusätzlichen Fortbildungskosten erhöhen sich die Werbungskosten im Steuerbescheid. Je mehr Kosten Sie dafür geltend machen können, desto höher wird folglich Ihr Steuervorteil.

Welche Weiterbildungen sind nicht steuerlich absetzbar?

Sie dürfen die Kosten der Bildungsmaßnahme in die Steuererklärung einfließen lassen, wenn diese eine Relevanz für Ihren Beruf besitzt. Wenn ein:e Werbegrafiker:in eine Weiterbildung zum/zur Programmierer:in oder Webdesigner:in steuerlich geltend machen möchte, um in Zukunft auch Internetseiten erstellen zu können, ist dies eine berufsrelevante Fortbildung.

Möchte hingegen ein:e Bankier:in aus privatem Interesse denselben Programmierkurs steuerlich geltend machen, wird das Finanzamt keine berufliche Notwendigkeit sehen, da dieser Kurs für seinen Job weder eine Fort- noch eine Weiterbildung darstellt.

Auf jeden Fall müssen Sie immer glaubhaft nachweisen können, dass für die Fortbildungsmaßnahme ein beruflicher Grund besteht. Falls sich der Zusammenhang nicht sofort erschließt und Erklärungsbedarf besteht, sollten Sie Ihrem Steuerbescheid eine detaillierte Erklärung beilegen, um diese Weiterbildung für Ihre Karriere zu begründen.

Welche Fortbildungskosten kann ich absetzen?

Kosten, die Ihre Ausbildungsstätte von Ihnen verlangt, sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Dies schließt Studien-, Zulassungs-, Teilnehmer- oder Prüfungsgebühren mit ein. Außerdem können sämtliche Arbeitsmittel vom Lehrbuch bis zum Notebook von der Steuer abgesetzt werden.

Sollten Sie durch die weite Entfernung Ihrer Bildungsstätte einen zweiten Haushalt führen müssen, können Sie diesen ebenfalls als Fortbildungskosten aufführen. Weiterbildungen im Ausland können ebenso geltend gemacht werden. Das geht jedoch nur, wenn Ihr:e Chef:in dies von Ihnen einfordert. Gehen Sie von sich aus und ohne eine berufliche Notwendigkeit nach Harvard, bekommen Sie keine Steuern vom Finanzamt zurück.

Sonderfall Fahrtkosten

Falls Sie zum Kursort pendeln müssen, können Sie die Fahrtkosten in Ihren Steuerbescheid einfließen lassen. Diese geben Sie jedoch nicht unter dem Punkt „Werbungskosten“ an, sondern als Reisekostenpauschale. Pro zurückgelegtem Kilometer erhalten Sie 30 Cent. Im Gegensatz zur Pendlerpauschale, bei der nur die einfache Fahrtstrecke zählt, gilt in diesem Fall die Pauschale für den Hin- und Rückweg. Sollten Sie auch Ihre Kfz-Kosten absetzen wollen, müssen Sie zusätzlich ein Fahrtenbuch führen.

Welche Maßnahmen gelten als Weiterbildung?

Welche Maßnahmen als Weiterbildung gelten, sehen Sie in der nachfolgenden Auflistung:

  •     Studien wie Zweit-, Zusatz- oder Aufbaustudium bzw. eine Promotion
  •     Computer-, Sprach-, Rhetorik- und Spezialkurse
  •     Firmeninterne Workshops
  •     Pflichtpraktika
  •     Meisterabschluss für Auszubildende
  •     Studienreisen, Kongresse

Welche Maßnahmen gelten als Weiterbildung?

Wie Sie sehen, zahlt sich der Umgang mit der Materie im sprichwörtlichen Sinne aus. Sollten Sie weitere Infos zum Thema „Weiterbildung und steuerliche Absetzbarkeit“ benötigen, gibt es vertiefende Kurse, die keine Fragen offen lassen.

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