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Ausbilderschein (AdA)

Die Ausbildung der Ausbilder (AdA-Schein)

Die Zukunft eines Unternehmens hängt von qualifizierten und tüchtigen Nachwuchskräften ab. Diese machen in einem wettbewerbsorientierten Umfeld den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg eines Unternehmens aus. Daher kommt dem Ausbilder eine wichtige Rolle zu. Er gibt seine fachmännischen Kenntnisse an zukünftige Mitarbeiter weiter, führt die Auszubildenden und ebnet somit ihren Weg zum beruflichen Erfolg. Um diese Berechtigung zu bekommen, müssen Sie den Ausbilderschein (AdA) erlangen. Alles Wissenswerte zu dieser besonderen Fortbildung finden Sie hier

Was ist der Ausbilderschein?

Der Ausbilderschein berechtigt Sie dazu, die Ausbildung von Azubis in Ihrem Unternehmen zu übernehmen und zu leiten. Sie vermitteln sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse und sind gleichzeitig Ansprechpartner der Auszubildenden bei Fragen und Problemen. Zu den Voraussetzungen eines Ausbilders gehören nicht nur die eigene Berufserfahrung, sondern in erster Linie auch die berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten. Während Sie sich für den Ausbilderschein qualifizieren, sammeln und erweitern Sie Ihr theoretisches und praktisches Wissen in den Bereichen Organisation, Pädagogik, Psychologie und Recht.
 

Des Weiteren ist die persönliche Eignung eines Ausbilders Voraussetzung: Es dürfen keine Hinderungsgründe nach §29 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) existieren, die eine Arbeit mit Jugendlichen unmöglich machen. Gründe können beispielsweise eine Verurteilung zu mindestens zwei Jahren Haft oder ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sein.

Unterschied zwischen Ausbildungsbefähigung und Ausbildungsberechtigung

Im Grunde genommen können Sie auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium den Ausbilderschein erwerben. Dann erhalten Sie die sogenannte Ausbildungsbefähigung, also den „Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung“.  

Die dazugehörige Prüfung beruht auf der Ausbildereignungsverordnung (AEVO). Deshalb wird dieser Ausbilderschein auch AEVO-Schein genannt. Die umgangssprachliche Bezeichnung dafür lautet jedoch AdA-Schein, da diese Qualifizierungsmaßnahme auch Ausbildung der Ausbilder genannt wird.

Die tatsächliche Ausbildungsberechtigung erhalten Sie erst mit dem Nachweis der fachlichen Eignung, die Sie für den Betrieb, in dem Sie Mitarbeiter ausbilden möchten, benötigen. Als Ausbilder oder Ausbilderin werden Sie erst anerkannt, wenn Sie eine entsprechende oder ähnliche Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium absolviert haben. Außerdem muss Ihr Ausbildungsbetrieb bei Ihrer zuständigen Kammer eingetragen sein.

Die Schritte zum Erwerb des Ausbilderscheins (AdA-Schein)

Für die Ausbildung zum Ausbilder können Sie sich an einer IHK (Industrie- und Handelskammer) oder an einer HWK (Handwerkskammer), sowie an Volkshochschulen und Fernschulen anmelden. Auch beim IBB können Sie den Ausbilderschein AdA erwerben, Informationen dazu finden Sie hier:

Kosten der Ausbildereignungsprüfung (AEVO)

Die Kosten für diese spezielle Weiterbildung variieren je nach Anbieter. Bei den IHKs und HWKs kommt es zusätzlich darauf an, zu welchem Bundesland die Kammer gehört. Dabei belaufen sich die Kosten auf ungefähr 600 bis 750 Euro, zusammengesetzt aus Teilnahme- und Prüfungsgebühr. Im Vergleich dazu müssen Sie bei Fernschulen mit ca. 750 bis 1.300 Euro rechnen. Hier werden die Prüfungsgebühren aber nicht mitgezählt, da Sie die Prüfung in jedem Fall bei Ihrer zuständigen Kammer (IHK oder HWK) machen müssen.


Inhalte der Weiterbildung zum Ausbilder

Es gibt vier Handlungsfelder, in denen Sie weitergebildet werden. Im ersten Handlungsfeld lernen Sie, wie Sie Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und eine Ausbildung planen. Dabei erwerben Sie beispielsweise Kompetenzen in der begründeten Auswahl von Ausbildungsberufen im Betrieb und Sie machen sich mit den Strukturen vom Berufsbildungssystem und seinen Schnittstellen vertraut.

Mit dem zweiten Handlungsfeld – der Vorbereitung der Ausbildung mit Rücksicht auf organisatorische und rechtliche Faktoren – erlangen Sie unter anderem das Wissen, wie Sie einen betrieblichen Ausbildungsplan auf Grundlage einer Ausbildungsordnung erstellen.

Pädagogische Aspekte in der Durchführung der Ausbildung werden im dritten Handlungsfeld behandelt. Dabei wird der Fokus darauf gelegt, dass Sie Auszubildende beim autonomen Lernen in berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen handlungsorientiert unterstützen können.

Im vierten und somit letzten Handlungsfeld erfahren Sie, wie Sie den Auszubildenden bis zur erfolgreichen Prüfung begleiten und wie Sie ihm anschließend Perspektiven für seine berufliche Weiterentwicklung vermitteln.

In der Regel dauert diese Weiterbildung bis zu elf Monate, abhängig davon, ob sie in Vollzeit oder berufsbegleitend stattfindet.

Der letzte Schritt: die Ausbildereignungsprüfung

Nachdem Sie in allen vier Handlungsfeldern die jeweiligen Kompetenzen erworben haben, wird es Zeit für Ihre Ausbildereignungsprüfung bei der IHK oder der HWK. Die regionalen Kammern bieten je nach ihrer Größe mehrere Prüfungstermine im Jahr an. Hierbei ist noch zu erwähnen, dass Sie auch ohne das Besuchen eines Vorbereitungskurses an der Prüfung teilnehmen können. Eine intensive Vorbereitung ist jedoch dringend zu empfehlen, da das geforderte Wissen sehr umfangreich ist.

Obwohl die Prüfung sehr praxisorientiert ist, gibt es zunächst einen schriftlichen Teil, der insgesamt 180 Minuten dauert. Darin wird geprüft, ob Sie Ihr theoretisches Wissen auch in die Praxis übertragen können. Für den AdA-Ausbilderschein werden Prüfungsfragen zu Grundlagen, Methoden und Theorien mit Multiple-Choice-Antworten gestellt. Außerdem werden Situationsaufgaben – teilweise mit mehreren Unterfragen – gestellt, die sich an realen Alltagsbeispielen orientieren. Dazu besteht die Möglichkeit, Ihre Antwort frei zu formulieren oder aus mehreren Vorgaben zu wählen.

Im praktischen Teil der Ausbildereignungsprüfung können Sie dann zwischen einer Präsentation oder der praktischen Durchführung einer konkreten Ausbildungssituation wählen, welche auch die Unterweisungsprobe genannt wird. In jedem Fall bekommen Sie 15 Minuten Zeit, in der Sie beweisen müssen, dass Sie die Herausforderungen eines Ausbilders meistern können. Dazu können Sie sich an Ihrem eigenen Ausbildungsberuf orientieren oder sich für ein allgemeines Thema entscheiden. Ihr Fallbeispiel muss für alle Prüfungsmitglieder verständlich sein, da diese sich nicht automatisch mit Ihrem beruflichen Tätigkeitsfeld auskennen.

Anschließend folgt ein 15-minütiges Prüfungsgespräch, in dem Ihnen weitere theoretische Fragen gestellt werden. Die Note des praktischen Teils setzt sich folgendermaßen zusammen: 25% Konzept, 50% Realisierung und 25% Prüfungsgespräch.

Haben Sie einen der beiden Prüfungsteile nicht bestanden, können Sie den betroffenen Teil höchstens zweimal wiederholen. Die Wiederholungsgebühr beträgt in etwa die Hälfte von den eigentlichen Prüfungskosten. Bei bestandener Ausbildereignungsprüfung erhalten Sie schließlich den Ausbilderschein AdA, der bundesweit gültig ist.

Noch Fragen? Unsere Experten beraten Sie gerne!

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Weiterbildungen zur Ausbildereignungsprüfung (AdA) beim IBB

Das IBB bietet verschiedene Weiterbildungen zum Thema Ausbildereignungsprüfung (Ada) an. Im Folgenden finden Sie eine Liste mit Ausbilder-Weiterbildungen beim IBB.