Bild mit Siegeln

Das Qualifizierungs­chancengesetz

Mitarbeiter fördern = Zukunft sichern

  • Weniger Kosten dank staatlicher Förderung per Gesetz
  • Mehr Geld vom Staat für Ihre Weiterbildung
  • Neu ab 1.4.24: höhere Leistungen und erleichterter Zugang
  • Kostenlose Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
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Qualifizierungschancengesetz: Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Durch das Qualifizierungschancengesetz können zahlreiche Weiterbildungen gefördert werden, die Mitarbeiter mit aktuellem Wissen versorgen und sie fit für die Arbeitswelt von morgen machen. Durch Übernahme von Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitslohn unterstützt der Staat Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei, den digitalen Wandel mitzugehen und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Welche Weiterbildungen stehen zur Auswahl?

Wie wäre es zum Beispiel mit einer Weiterqualifizierung zum Thema Amazon Web Services (AWS)?

Oder vielleicht brauchen Sie ein Wissens-Update im Bereich Projektmanagement?

Auch Qualitätsmanagement ist ein Themenbereich, in dem es ständig neue Weiterentwicklungen gibt.

In Zeiten des Klimawandels sind außerdem Kenntnisse im Bereich Energieberatung für Unternehmen aller Branchen besonders wichtig.

Oder möchten Sie in Ihrem Betrieb in Zukunft mehr mit Computergenerierten Bildern (CGI) oder Computergestütztem Design (CAD) arbeiten?
 

Stöbern Sie gerne durch unser umfangreiches Kursangebot und entdecken Sie die vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten.

Noch Fragen? Unsere Experten beraten Sie gerne!

Im persönlichen Gespräch unterstützen wir Sie dabei, den passenden Kurs auszuwählen, und informieren Sie über Fördermöglichkeiten. Vereinbaren Sie gleich Ihren individuellen Beratungstermin oder nutzen Sie unsere telefonische Sofortberatung - selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz ist als Teil der „Qualifizierungsoffensive“ der Bundesregierung zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und hat das bisherige Programm WeGebAU abgelöst. Im Vergleich zu WeGebAU wird die staatliche Förderleistung für Weiterbildung ausgeweitet und die bisherige Zielgruppe erweitert. Mit der Maßnahme möchte die Bundesregierung gezielt die Weiterbildung von bereits Beschäftigten stärken, um sie fit für die neuen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu machen.

Ziel ist es, die Fachkräftebasis und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im digitalen Strukturwandel zu stärken. Dazu hat die Bundesregierung Rahmenbedingungen für berufsbegleitende Weiterbildungen geschaffen, die für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer attraktiv sind.

Ein Baustein im Gesetz ist das Recht auf Weiterbildungsberatung. Arbeitgeber wenden sich dazu an den Arbeitgeber-Service (AGS) und Arbeitnehmer an ihre Bundesagentur für Arbeit.

Noch mehr Chancen ab April: Zum 1. April 2024 tritt eine Neuregelung des Qualifizierungschancengesetzes in Kraft. Sie erleichtert den Zugang und verbessert die Leistungen. Unter anderem erhalten kleine Unternehmen jetzt 100 % Lohnkostenerstattung und es gelten feste Förderhöhen (ohne Ermessensausübung). Die Neuregelung basiert auf dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ (sogenanntes Weiterbildungsgesetz).

Welche Vorteile bringt das Qualifizierungschancengesetz?

Vom neuen Gesetz der Bundesregierung profitieren mehr als bisher „ganz normale“ Beschäftigte, die mitten im Job stehen – und damit ihre aktuellen Arbeitgeber. Die Förderung wird unabhängiger von der Qualifikation der Arbeitnehmer, ihrem Lebensalter und der Betriebsgröße. So können Arbeitnehmer ihren aktuellen Arbeitsplatz vor dem Hintergrund des (digitalen) Strukturwandels langfristig sichern oder sich innerhalb des Unternehmens weiterentwickeln.

Ein grundlegendes Ziel des Qualifizierungschancengesetzes ist die finanzielle Entlastung der Arbeitgeber. Deshalb werden sowohl die Weiterbildung als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase durch Zuschüsse der Bundesagentur bzw. Jobcenter gefördert. Arbeitgeber können so ihr Personal auf den neuesten Stand bringen, langfristig im Unternehmen halten und dem Fachkräftemangel trotzen.

Übrigens: Auch wenn Sie eine Weiterbildung selbst finanzieren, können Sie von staatlicher Hilfe profitieren, indem Sie zumindest die Lohnkosten bezuschussen lassen. Hier greift ab 01.04.2024 das Qualifizierungsgeld. Alle Infos zum Qualifizierungsgeld finden Sie hier.

Top-qualifiziertes Personal
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Für wen gilt diese Form der Weiterbildungsförderung?

  •     Generell für aktuell Beschäftigte – unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße
  •     Für Beschäftigte, die innerhalb des Unternehmens umsteigen oder sich weiterentwickeln möchten
  •     Neu ab 01.04.2024: Wegfall der bisherigen Voraussetzung, dass Beschäftigte besonders vom Strukturwandel betroffen sein müssen oder in Engpassberufen mit Fachkräftemangel arbeiten

Wie sieht die Förderung konkret aus?

Im Zentrum der Förderung stehen Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und den Lohnkosten während der Weiterbildung. Ab 01.04.2024 gelten folgende Fördersätze verbindlich:

  • Bei einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrags: Erhöhung der Förderung um 5 %
  • Zuschuss zur Sozialversicherung: 20 % vom Sozialversicherungsbeitrag
  • Ältere (ab 45 Jahren) oder schwerbehinderte Menschen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 % bei Betriebsgröße 50-499 Beschäftigte
  • Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 %
  • Förderung behinderungsbedingter Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen (neu ab 01.04.2024)
  • Zusatzförderung von Kleinstbetrieben unter 10 Mitarbeitern möglich (neu ab 01.04.2024)

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

Ziel der Förderung ist es, Unternehmen bei der Weiterbildung finanziell zu entlasten und Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen zu lassen. Die Bundesagentur bezuschusst dazu die Weiterbildungskosten und das Arbeitsentgelt – und übernimmt in bestimmten Fällen sogar bis zu 100 %. Im Rahmen des „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ von 2020 wurden vereinfachte Antrags- und Bewilligungsverfahren umgesetzt, um die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten weiter zu verbessern.

Vorteil für Sie: Weitere Verbesserungen treten durch das Weiterbildungsgesetz ab 01.04.2024 in Kraft, das die Leistungen erhöht und verbindlicher gestaltet sowie die Zugangsvoraussetzungen reduziert.

  • Umfang der Weiterbildung: 
    mehr als 120 Stunden. Wir empfehlen Weiterbildungen mit 200 bis 300 Stunden, um die Förderung optimal zu nutzen. Sie können dafür auch kürzere Kurse einfach beliebig miteinander kombinieren.
  • Bildungsanbieter: 
    externer und zertifizierter Träger (wie IBB)
  • Bildungsangebot:
    zertifiziert nach AZAV (wie beim IBB)
  • Vermittelte Qualifikationen:
    Die Weiterbildung muss zukunftsgerichtete Qualifikationen vermitteln (anstatt nur Fähigkeiten, die für den aktuellen Arbeitsplatz ohnehin bereits vorausgesetzt werden).
  • Vorhergehende Aus- oder Weiterbildung:
    Die letzte vergleichbare Weiterbildung (oder ursprüngliche Ausbildung) muss mindestens zwei Jahre zurückliegen, damit ein ausreichender Aktualisierungsbedarf der Qualifikationen vorliegt.

Noch Fragen? Unsere Experten beraten Sie gerne!

Im persönlichen Gespräch unterstützen wir Sie dabei, den passenden Kurs auszuwählen, und informieren Sie über Fördermöglichkeiten. Vereinbaren Sie gleich Ihren individuellen Beratungstermin oder nutzen Sie unsere telefonische Sofortberatung - selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!

Wo erhalte ich im nächsten Schritt weitere Infos zum Qualifizierungs­chancengesetz?

Das IBB Institut für Berufliche Bildung berät Sie gerne, wie Sie von den Fördermöglichkeiten bei der Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter profitieren und das passende Qualifizierungsangebot finden.

Jetzt kostenlos informieren: 0800 7050000

Helge Baumhäckel

Senior Bildungsberater