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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

AVGS-Angebote beim IBB

  • Individuelle Unterstützung
  • Professionelle Coachings - auch komplett online
  • Fachliche Weiterbildungen
  • Bis zu 100 % Förderung über AVGS
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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

AVGS - Illustration eines AVGS-Gutschein mit dem Text "Hol in dir!"
AVGS - Illustration eines AVGS-Gutschein mit dem Text "Hol in dir!"

Starten Sie durch mit Ihrem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)!

Sie benötigen Unterstützung bei Ihrem beruflichen (Wieder-)Einstieg? Dann sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite! Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) Ihrer Arbeitsagentur oder Ihres Jobcenters erhalten Sie umfangreiche Unterstützung für einen gelungenen Neustart – kostenfrei und individuell auf Sie zugeschnitten. Mit dem AVGS werden die Kosten für passende Angebote für Sie übernommen. Dazu gehören Coachings und fachliche Weiterbildungen.

AVGS: Beantragen und einlösen in 3 Schritten

1. Kostenloses Beratungsgespräch beim IBB vereinbaren
2. Individuelle Coaching-Empfehlung
3. AVGS von der Arbeitsagentur erhalten und direkt starten

Alle AVGS-Kurse auf einen Blick

Erweiterung der Fachkompetenz, Praktika und Arbeitserprobungen

Nutzen Sie Ihren AVGS auch dazu, Ihre Fachkompetenz zu stärken. Unsere Angebote zur Kompetenzerweiterung vermitteln Ihnen maßgeschneiderte Inhalte: Sie können grundlegende EDV-Kenntnisse und branchenspezifische Fachkenntnisse erwerben sowie Ihren Bewerbungsprozess optimieren. Zudem haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen von praktischen Arbeitserprobungen ein Unternehmen kennenzulernen und sich als Mitarbeiter zu empfehlen, um so die Chance auf eine Arbeitsaufnahme zu erhöhen.

Unsere Module zur Kompetenzerweiterung sind  mit Coachings und betrieblichen Arbeitserprobungen individuell und flexibel kombinierbar.

Alle wichtigen Fragen und Antworten zum AVGS

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, umgangssprachlich auch AVGS genannt, wird von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter ausgestellt. Er soll Arbeitssuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen den (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben ermöglichen.
Durch das Ausstellen eines AVGS ist die Bundesagentur für Arbeit dazu verpflichtet, Sie beruflich zu fördern und zum Beispiel die Kosten für ein Coaching bei einem Bildungsträger zu übernehmen.

Ihnen stehen hierbei 3 Möglichkeiten zur Verfügung:

1.    Teilnahme über einen Bildungsträger mit AZAV-Zertifikat (wie die IBB AG):
Bei diesen Maßnahmen muss der Bildungsträger für das AZAV-Zertifikat zugelassen sein. Ziel ist die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die Feststellung, Reduzierung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen oder die Initiierung bzw. Vorbereitung einer selbstständigen Tätigkeit (AVGS MAT).

2.    Betriebliche Maßnahme bzw. Probearbeit von bis zu sechs Wochen (AVGS MAG):
Diese Maßnahme dient dazu, die Eignung einer oder eines Arbeitssuchenden für eine bestimmte Arbeitsstelle zu prüfen. Das Unternehmen hat so die Möglichkeit, einen Bewerber oder eine Bewerberin ohne Verpflichtungen kennenzulernen.

3.    Vermittlung über einen privaten Arbeitsvermittler (AVGS MPAV):
Dieser Arbeitsvermittler muss über eine AZAV-Zertifizierung verfügen, damit die Agentur für Arbeit die Kosten übernimmt. Aufgabe des Vermittlers ist es, Arbeitssuchende mit einem AVGS in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen.

Welche Maßnahmen werden durch den AVGS gefördert?

Mit einem AVGS werden Maßnahmen nach §45 SGB III gefördert, die bei der Aktivierung und beruflichen Eingliederung unterstützen.
Das können sowohl Coachings zur beruflichen (Neu-)Orientierung und Karriereplanung als auch Bewerbertrainings sowie fachliche Weiterbildungen zur Kenntnisvermittlung und Kompetenzerweiterung sein.
Auch ein Praktikum bis zu 6 Wochen ist mit einem AVGS möglich.

All diese Maßnahmen haben folgende Ziele:

•    Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellen, Verringern oder Beseitigen von Vermittlungshemmnissen
•    Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
•    Heranführen an eine selbstständige Tätigkeit
•    Stabilisierendes Unterstützen bei Aufnahme einer Beschäftigung

Beim IBB entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Strategie, um Sie bestmöglich auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten.

Wer hat Anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Förderfähige Personen sind im § 45 SGB III Ausbildungs- und Arbeitssuchende sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können auch Hochschulabsolventen, Berufsrückkehrer und Selbstständige sein sowie Arbeitnehmer, die in Transfergesellschaften betreut werden.
Für den AVGS müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

•    Kriterium 1: Der Antragsteller hat Anspruch auf Arbeitslosengeld.
•    Kriterium 2: Vor der Beantragung des AVGS ist der Antragsteller in den letzten drei Monaten mindestens sechs Wochen arbeitslos.
•    Kriterium 3: Der Antragsteller wurde noch nicht vermittelt.


Gibt es einen Rechtsanspruch auf einen AVGS?
Die Ausstellung eines AVGS liegt im Ermessen Ihres Beraters bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
Welche Fördermöglichkeiten habe ich, wenn ich keinen Anspruch auf einen AVGS habe?
Sollten Sie keinen Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben, kommen noch andere Fördermöglichkeiten in Frage, zum Beispiel der Bildungsgutschein von Arbeitsagentur und Jobcenter. Je nach Situation und Zielgruppe bieten sich auch zahlreiche speziellere Förderungen an.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten finden Sie hier. Außerdem beraten wir Sie gerne persönlich, welche Förderung für Sie die passende ist. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter der Tel. 040 - 637 953 1319

Was kostet ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Durch den Gutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die vollständigen Kosten für Ihre Bildungsmaßnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, dass die Arbeitsagentur zusätzlich die Fahrtkosten und eine eventuell notwendige Kinderbetreuung übernimmt.

Wie lange ist ein AVGS gültig?

Wie lange ein AVGS gültig ist, liegt im Ermessen Ihres Beraters bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter. In den meisten Fällen hat der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein eine Gültigkeitsdauer von maximal sechs Monaten. Nach Ablauf der Gültigkeit können Sie einen neuen AVGS beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen.

Kann der AVGS regional eingeschränkt sein?

Um lange Fahrtwege und hohe Zusatzkosten zu vermeiden, kann es bei der Bewilligung des AVGS zu regionalen Einschränkungen kommen. In der Regel wird  ein zentraler Durchführungsort mit einer Umkreisangabe vorgegeben.
In diesem vorgegebenen Radius können Sie sich dann Ihren Bildungsträger aussuchen, um den AVGS einzulösen.
Das Angebot des IBB finden Sie an mehr als 900 Standorten deutschlandweit – bestimmt auch in Ihrer Nähe.

Wo kann ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen bzw. einlösen?

Wenn Sie arbeitssuchend gemeldet sind, beantragen Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei Ihrem persönlichen Berater der Agentur für Arbeit oder bei einem Jobcenter in Ihrer Region. Dort wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um den Gutschein zu erhalten. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, sich von Ihrem persönlichen Berater zu den Voraussetzungen beraten zu lassen. Sollten Sie keine Beratung benötigen, können Sie den AVGS telefonisch oder schriftlich beantragen. Erfüllen Sie alle Bedingungen, erhalten Sie den AVGS-Gutschein per Post.
Wir beim IBB beraten Sie schon vorab: In Vorbereitung auf die Beantragung Ihres Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch unter der Rufnummer 0800 7050000  an. So erhalten Sie alle Informationen, um sich um einen AVGS kümmern zu können.

Wenn Sie einen AVGS erhalten haben, haben Sie die freie Wahl, sich selbst einen zugelassenen Bildungsträger zu suchen und dort den AVGS-Gutschein einzulösen. Die Kosten für die Maßnahme rechnet der jeweilige Bildungsträger dann direkt mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter ab.

 

Coachings beim IBB

Sie benötigen Hilfe bei der beruflichen Neuorientierung oder bei Ihrem beruflichen Wiedereinstieg nach längerer Pause? Sie möchten sich selbständig machen oder benötigen Begleitung bei den ersten Schritten im neuen Job?

Profitieren Sie von unseren professionellen Coachings:
In individuellen Gesprächen mit einem ausgebildeten Coach analysieren wir Ihre derzeitige Situation und definieren gemeinsam neue Ziele. Unsere Coaches begleiten Sie bei allen wichtigen Schritten. Im Rahmen der Gruppencoachings findet ein Austausch unter „Gleichgesinnten“ statt. Angeleitet durch einen Coach erarbeiten Sie sich Erkenntnisse, die für Ihre persönliche Zielerreichung nützlich sind.

AVGS – Erfolgreiche Beispiele aus der Praxis

Petra Weber, 43 Jahre: Bürokauffrau, nach beruflicher Pause zurück im Arbeitsmarkt

Petra Weber hat in der Vergangenheit als Bürokauffrau gearbeitet und möchte nach längerer beruflicher Pause nun den Arbeitsmarkt zurückerobern. Sie befürchtet aber, dass ihre Fachkenntnisse und Bewerbungsunterlagen nicht mehr den aktuellen Standards entsprechen. Mit einer achtwöchigen Schulung zur Vermittlung aktueller Fach- und Softwarekompetenzen machen wir sie wieder fit für den beruflichen Neustart.

Zur Kompetenzerweiterung gehören zum Beispiel Microsoft-Office-Anwendungen kombiniert mit einem Einzelcoaching, um ganz gezielt an ihrer Bewerbungsstrategie zu arbeiten. Um gleichzeitig auch die Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen, kann diese Kenntnisvermittlung selbstverständlich auch in Teilzeit stattfinden. Über ein optionales Praktikum gelingt ihr anschließend der Wiedereinstieg sicher schnell und unkompliziert.

Mike, 26 Jahre: ohne Berufserfahrung

Mike hat die Schule nach der neunten Klasse verlassen und seine Chancen auf einen Ausbildungsplatz so schlecht eingeschätzt, dass er sich hierum gar nicht bemüht hat. Nun ist er 26 Jahre alt und hat, bis auf die Erfahrung aus einigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, noch keine relevante Berufserfahrung sammeln können.

Eines unserer Testverfahren, das er online am PC absolvieren konnte, hat ihm einen Überblick über seine Stärken, Talente und Interessen gegeben und ihm gleichzeitig potentielle Einsatzmöglichkeiten aufgezeigt. Zudem konnte er sich im Rahmen eines Kleingruppencoachings mit Personen in ähnlichen Situationen austauschen und gemeinsam motivieren, seinem Leben eine neue Richtung zu geben.

Angeleitet durch einen ausgebildeten Coach hat er hierdurch neuen Mut gefasst, sich doch noch um einen Ausbildungsplatz zu bemühen. In individuellen Einzelgesprächen bereitet er nun seinen Bewerbungsprozess vor. Für diesen umfassenden Mix aus Einzel- und Gruppencoaching inkl. Testverfahren benötigte er nur einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein seines Jobcenters.

Frank Risse, 29 Jahre: Studium der Sozialwissenschaft, Probleme beim beruflichen Einstieg

Frank Risse hat gerade sein Studium der Sozialwissenschaft beendet, doch der berufliche Einstieg gestaltet sich schwieriger als erwartet. Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein seines Jobcenters möchte er nun die berufliche Einsatzmöglichkeit finden, die zu ihm passt. Im Rahmen eines individuellen Einzelcoachings absolviert er eine Potenzialanalyse, die ihm einen Einblick in Karrieretypologien und Entwicklungspotenziale gibt.

Gemeinsam mit anderen Absolventen nimmt er zusätzlich von zuhause aus an einem Online-Workshop zur Gestaltung seiner Bewerbungsunterlagen sowie zur Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und Assessment Center teil. Um sich von weiteren Bewerbern abzuheben, erwirbt er zudem Kenntnisse im agilen Projektmanagement inkl. MS Project. Für all das benötigte er neben einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein lediglich einen Zeitraum von 4 Monaten.

Leyla Halabi, 31 Jahre: aus Syrien gekommen, braucht Unterstützung bei der Anerkennung ihres Berufsabschlusses

Leyla Halabi flüchtete mit 31 Jahren aus Syrien, um ihr Leben zu retten. In Deutschland angekommen hat sie engagiert die deutsche Sprache gelernt und benötigt nun Unterstützung bei der Anerkennung ihres Berufsabschlusses als medizinische Fachangestellte sowie beim Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt. Hierfür steht ihr ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ihres Jobcenters zur Verfügung.

Im Rahmen einer achtwöchigen Kenntnisvermittlung lernt sie die branchenübliche Patientenverwaltungssoftware „MediStar“ kennen und erweitert zudem ihre Sprachkompetenz um berufsbezogene Vokabeln und Ausdrücke. Gleichzeitig hilft ein ausgebildeter Coach ihr dabei, ihren syrischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen zu lassen. Anschließend erhält sie individuelle Unterstützung bei ihrer Bewerbung und sucht gemeinsam mit ihrem Coach nach Möglichkeiten zur Arbeitserprobung. Nach kurzer Zeit im Praktikum hat sie ihren Chef gleich so von sich überzeugt, dass sie im Anschluss gleich ihren Arbeitsvertrag erhielt.

Alexander Siebert, 43 Jahre: Vertrieb, Job verloren wegen Personalabbau

Nachdem er dort 17 Jahre im Vertrieb gearbeitet hatte, baute Alexander Sieberts Firma massiv Personal ab und auch er verlor seinen Job. Da er schon lange mehr bei seiner Familie und weniger unterwegs sein wollte, möchte er diese Gelegenheit nutzen, um sich beruflich auch mit 43 Jahren nochmal komplett neu zu orientieren.

Für einen ersten Überblick über Wege und Möglichkeiten erhält Herr Sieberts einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von seiner Agentur für Arbeit. Im Rahmen einer kurzen Standortbestimmung kann er nun mithilfe eines kombinierten Testverfahrens seine Potenziale (außerhalb der Vertriebstätigkeiten) testen und potentielle Berufsfelder erkennen. Auch die Messung seiner digitalen Kompetenzen sind in diesem Rahmen möglich.

Mithilfe eines Coaches werden die Testergebnisse schließlich ausgewertet und sinnvolle nächste Schritte besprochen. Für den nächsten Termin mit seiner Ansprechpartnerin der Arbeitsagentur erhält Herr Sieberts einen ausführlichen Bericht inklusive der begründeten Empfehlung für eine Umschulung zum IT-Fachinformatiker.