Kurzarbeit und Weiter­bildung im Überblick

Kurzarbeit und Weiterbildung

Zuletzt aktualisiert am 16. Dezember 2022

Kurzarbeit: Informationen zu Kurzarbeitergeld und Möglichkeiten zur Weiterbildung
 

Auf dieser Seite erhalten Arbeitgeber und Arbeitnehmer alle wichtigen Informationen zu Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld sowie Weiterbildungen und Weiterbildungsförderungen. Zusätzlich finden Sie eine passende Auswahl an Weiterbildungskursen, die sich speziell an Unternehmen und Mitarbeiter richten, die von Kurzarbeit betroffen sind.

Außerdem informieren wir Sie am Anfang dieser Website über politische Entscheidungen in Bezug auf Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld und Qualifizierungen. Zunächst wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie eingeführt, wurden die Regelungen zuletzt aus anderen Gründen verlängert: vor allem wegen der Energiepreis-Explosion, Lieferengpässen, Produktionsausfällen und drohender Rezession. Unternehmen und Beschäftigten soll damit mehr Sicherheit in unsicheren Zeiten verschafft werden.

Empfehlungen vom Institut für Berufliche Bildung

✔  Nutzen Sie die Kurzarbeit für die geförderte Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter.
✔  Binden Sie Ihre Mitarbeiter mithilfe von Qualifizierungsmaßnahmen langfristig an Ihr Unternehmen.
✔  Profitieren Sie von vielfältigen Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildungen. Sie können dadurch bares Geld sparen.
✔  Nutzen Sie unseren Live-Unterricht einfach im Homeoffice
✔  Lassen Sie sich kostenlos zu Weiterbildungen in der Kurzarbeit beraten – persönlich auf Ihre individuellen Bedürfnisse im Unternehmen zugeschnitten.

Informationen für Arbeitgeber

Maßnahmen der Bundesregierung

Bundesagentur für Arbeit:   
 

Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld vom 17. März 2020 – ergänzt durch Regelungen des "Arbeit-von Morgen-Gesetz" (Mai 2020)

Auf der folgenden Website finden Sie alle offiziellen Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Kurzarbeitergeld. Dazu zählen:

  • Informationen für Unternehmen, die sich über Kurzarbeitergeld (KUG) informieren, Kurzarbeit anzeigen oder beantragen wollen
  • Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Kurzarbeitergeld

Mehr Informationen (Website: Bundesagentur für Arbeit)

 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales:   


"Arbeit-von-Morgen-Gesetz" (im Mai 2020 in Kraft getreten) – ergänzt durch das "Beschäftigungssicherheitsgesetz" (beschlossen im September 2020)

Auf der folgenden Website finden Sie alle offiziellen Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum neuen Gesetzesentwurf. Dazu zählen:

  • Vereinfachung zum Zugang zu Kurzarbeitergeld
  • Neuregelungen von Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit
  • Weitere Stärkung der Möglichkeiten von Weiterbildung und Qualifizierung
  • Die Regelungen gelten rückwirkend vom 01.03.2020 und wurden mit dem im September 2020 beschlossenen Beschäftigungssicherungsgesetz verlängert, zuletzt bis zum 30.06.2023.

Mehr Informationen (Website: Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)

Beratung: Weiterbildungsmöglichkeiten während der Kurzarbeit

Mit dem im Eiltempo verabschiedeten und im Mai 2020 in Kraft getretenen „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel hat die Bundesregierung Anreize geschaffen, Zeiten der Kurzarbeit gezielt zur Weiterbildung zu nutzen (siehe auch Abschnitt unten zur Weiterbildungsförderung).

Ihre Vorteile durch Weiterbildung während der Kurzarbeit:

  1. Staatliche Förderung nutzen
  2. Leerlaufzeiten mit Weiterbildung sinnvoll nutzen
  3. Kurzfristigen Schulungsbedarf decken
  4. Für längerfristige Herausforderungen und Transformationsprozesse wappnen (Digitaler Wandel)
  5. Wettbewerbsvorteil durch Qualifizierung schaffen
  6. Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen binden
     

Konkrete Weiterbildungsmöglichkeiten für Sie und Ihre Mitarbeiter:

Das 1985 gegründete Institut für Berufliche Bildung (IBB) gehört zu den größten privaten Anbietern beruflicher Bildung in Deutschland. Mehr als 800 zertifizierte Schulungen in 20 Fachbereichen bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine Vielzahl an passgenauen Qualifizierungsmöglichkeiten.

Die Bandbreite reicht von Management und Büro über Grafik und Design sowie Lager und Logistik bis hin zu Qualitätsmanagement, Sprachen, Umwelt, Praxismanagement und vielem mehr. Zum breiten Spektrum gehören außerdem Kurse zu Betriebssystemen wie Windows und Linux oder Anwendungen wie Microsoft Office (ECDL/ICDL), ERP, Lexware, und Datenbanken sowie diverse Programmierkurse. Fast alle Schulungen sind zertifiziert und damit sofort förderfähig.

Die Teilnahme am Live-Unterricht ist online und ortsunabhängig von zu Hause oder dem Arbeitsplatz aus möglich. Dabei spielt unsere Virtuelle Online-Akademie Viona® gerade in Zeiten von Kurzarbeit und Social Distancing ihre Stärke aus und ermöglicht eine sichere und flexible Teilnahme mit schnellen Kusstarts und effektivem Lernkonzept. Als Pionier des virtuellen Klassenraums setzt das IBB bereits seit 2007 auf die Vorteile von Viona®. Profitieren Sie von der längsten Erfahrung aller deutschen Bildungsanbieter mit virtuellem Unterricht!

Maßgeschneidertes Weiterbildungskonzept:

Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam ein maßgeschneidertes Weiterbildungskonzept nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Wir bieten Ihnen zusätzlich auch speziell zugeschnittene Inhouse-Schulungen an.

Ideale Kurspakete zur Weiterbildung während der Kurzarbeit

Unser Tipp: Kombinieren Sie einzelne Kurse so, dass Sie die für Förderungen nötige Stundenzahl erreichen. Wir haben Ihnen dazu passende Pakete mit jeweils 135 Unterrichtseinheiten geschnürt. Die folgenden Kursvorschläge kombinieren dabei topaktuelles, praxis- und zukunftsorientiertes Wissen zu verschiedenen typischen Themenschwerpunkten des Arbeitsalltags. Da ist auch für Sie und Ihre Mitarbeiter etwas dabei!

Jetzt buchen: Die unten genannten Kurspakete schnüren wir Ihnen gerne im persönlichen Beratungsgespräch.

Beratung: Weiterbildungsförderungen während der Kurzarbeit

Die Agentur für Arbeit kann Kosten für Beschäftigte für diese und ähnliche Maßnahmen übernehmen. Auf diese Weise sind unsere Bildungsangebote für Ihr Unternehmen in den meisten Fällen kostenlos.

Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz:

Gefördert werden Beschäftigte, die in Absprache mit Ihnen als Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung absolvieren möchten, um ihre Kenntnisse und Kompetenzen zu erneuern und zu erweitern. Je nach Betriebsgröße übernimmt der Staat dabei zwischen 15 % und 100 % der Weiterbildungskosten sowie zwischen 25 % und 75 % der Lohnkosten während der Weiterbildung. Alle Informationen zum Qualifizierungschancengesetz erhalten Sie hier.

Zusätzliche Fördermöglichkeiten:

Außerdem profitieren Sie von zusätzlichen Fördermöglichkeiten durch das “Arbeit-von-Morgen-Gesetz”. Dazu gehören verlängerte Weiterbildungsprämien, Transformationszuschüsse, Perspektivqualifizierungen und Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber während der Weiterbildung. Zudem wurden die Antrags- und Bewilligungsverfahren für eine Förderung vereinfacht.

Maßgeschneidertes Fortbildungskonzept:

Ob Großbetrieb oder Familienunternehmen – gerne planen wir gemeinsam mit Ihnen ein Fortbildungskonzept nach Ihren individuellen Zielen und Vorgaben, damit Sie Ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit optimal weiterbilden können.

Kostenlose Beratung:

Lassen Sie sich zu Weiterbildungsförderungen während der Kurzarbeit beraten – individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten.

Noch Fragen? Unsere Experten beraten Sie gerne!

Im persönlichen Gespräch unterstützen wir Sie dabei, den passenden Kurs auszuwählen, und informieren Sie über Fördermöglichkeiten. Vereinbaren Sie gleich Ihren individuellen Beratungstermin oder nutzen Sie unsere telefonische Sofortberatung - selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!

Kostenlosen Beratungstermin vereinbaren

Telefonische Sofortberatung:

Telefonische Sofortberatung:

0800 7050000

Was sind Voraussetzungen für Kurzarbeit?

Die Voraussetzungen für Kurzarbeit, Dauer und die Höhe sind in den §§ 95 bis 106 SGB III gesetzlich festgelegt. Daraus geht hervor, dass einer der Hauptgründe für Kurzarbeit der erhebliche Arbeitsausfall ist.

Dieser Arbeitsausfall ist begründet, wenn …

… er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem
unabwendbaren Ereignis beruht

… er vorübergehend ist

… er nicht vermeidbar ist

Treffen diese drei Bedingungen zu, besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen, und es kann Kurzarbeitergeld für die eigenen Mitarbeiter beantragt werden. Diese Leistung soll den Verdienstausfall teilweise ausgleichen und Kündigungen vermeiden.

Wo und wie kann Kurzarbeitergeld beantragt werden?

Bereits Ende Februar hat die Bundesagentur für Arbeit deshalb die Regelungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber vereinfacht und die Hürden dafür gesenkt.

Belegschaft
Mussten bisher bis zu einem Drittel der Beschäftigten von einer Arbeitszeitkürzung betroffen sein, um das Kurzarbeitergeld zu beantragen, reichen seit März 2020 bereits 10 Prozent aus.

Leiharbeiter
Auch Leiharbeiter haben künftig Anspruch auf den Bezug von Kurzarbeitergeld. Dies war zuvor nicht möglich.

Sozialversicherungsbeiträge
Sozialversicherungsbeiträge können zu 50 % erstattet werden, wenn die Zeit der Kurzarbeit für die berufliche Qualifizierung der Beschäftigten genutzt wird. Durch eine Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter profitieren Sie also zusätzlich!

Arbeitszeitsalden
Weiterhin kann auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (sofern tarifvertraglich geregelt) verzichtet werden.

Kurzarbeitergeld beantragen:

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld beantragen. Dazu muss der anstehende erhebliche Arbeitsausfall dargelegt werden. Die Anträge mit der Darlegung und alle weiteren Formulare sind dann bei der Agentur für Arbeit einzureichen. Die Anzeige über den Arbeitsausfall muss schriftlich erfolgen.

Wenn das Kurzarbeitergeld genehmigt worden ist, muss der Arbeitgeber nur noch für den Bruttolohn über die tatsächlich geleisteten Stunden oder das Bruttogehalt aufkommen. Dieses niedrigere Gehalt wird dann als sogenannter Kurzlohn bezeichnet.

Welche Fragen zu Kurzarbeit und Qualifizierung werden häufig gestellt?

Was ist für die Beantragung genau zu tun? Wie schnell kann Kurzarbeit eingeführt werden? Wie funktioniert die Weiterbildungsförderung durch die Agentur für Arbeit praktisch?

Antworten auf typische Fragen wie diese sowie speziellere Fragen zum Beispiel nach Nebenverdienstmöglichkeiten oder Auswirkungen auf die Sozialversicherung finden Sie in den Informationen der Agentur für Arbeit.

Fragen und Antworten zu Kurzarbeit und Qualifizierung (PDF: 169 KB)

Informationen für Arbeitnehmer

Wie viel Lohn wird während der Kurzarbeit ausgezahlt?

Das Instrument der Kurzarbeit wurde eingeführt, um Mitarbeitern eine finanzielle Absicherung zu geben. Unternehmen können durch die Maßnahme qualifiziertes Personal im Betrieb halten. Mit der letzten Verlängerung ist das zuletzt pandemiebedingt erhöhte Kurzarbeitergeld weggefallen. Gezahlt wird aber weiterhin der normale Satz (siehe unten).

Während der Kurzarbeit kommt der Arbeitgeber nur für die reale (reduzierte) Arbeitszeit auf (Kurzlohn). Einen Teil der Differenz zum normalen Gehalt übernimmt die Agentur für Arbeit in Form von Kurzarbeitergeld, nämlich 60 Prozent bei Kinderlosen bzw. 67 Prozent bei mindestens einem Kind.

Somit sind die finanziellen negativen Auswirkungen für den Mitarbeiter begrenzt. Dieser erhält zwar nicht das vollständige vorherige Bruttogehalt, jedoch auch nicht den erheblich geringeren Betrag, den er mit der reinen Kurzarbeit ohne Kurzarbeitergeld verdienen würde.

Gehaltsrechner:  

Um Ihr individuelles Kurzarbeitergeld zu berechnen, nutzen Sie zum Beispiel einfach diesen Gehaltsrechner.

Kann die Phase der Kurzarbeit zur Weiterbildung genutzt werden?

Kurzarbeit wird von vielen Arbeitnehmern mit Sorge betrachtet; sie haben Angst vor den finanziellen Folgen oder der Arbeitslosigkeit. Aber Kurzarbeit sollte auch immer als Chance gesehen werden.

Weiterbildung während der Kurzarbeit:

Weniger Arbeitszeit bedeutet, dass Sie sich weiterbilden oder beruflich umorientieren können. Gleichzeitig stehen Sie finanziell mit dem Kurzarbeitergeld auf einem soliden Fundament.

Da sich die Arbeitswelt aufgrund der Digitalisierung ohnehin in einem permanenten Wandel befindet, bieten sich Weiterbildungen und Qualifizierungen während der neu hinzugewonnen Freizeit geradezu an. So bleiben Sie weiterhin beruflich vorne mit dabei. Eine mögliche Arbeitslosigkeit nach dem Auslaufen der Regelung verliert dadurch ihren Schrecken. Es ist sogar ein Gehaltszuwachs in einem neuen Job möglich.

Weiterbildung beim IBB:

Wenn Sie von Kurzarbeit betroffen sind, können Sie bei uns im IBB eine große Anzahl an passenden Weiterbildungsangeboten finden. Seit dem 01.01.2019 können diese Qualifizierungsmaßnahmen staatlich gefördert werden, d.h. ein Teil der Kosten oder ggf. auch der komplette Betrag wird übernommen. Lassen Sie sich kostenlos von uns beraten.

Wie können Weiterbildungen gefördert werden?

Bund und Länder fördern individuelle berufliche Weiterbildungen bei ausgewählten Bildungsträgern wie dem IBB, indem sie teilweise oder auch vollständig die anfallenden Kosten für Ihre Weiterbildung erstatten.

Vereinfachung bei der Weiterbildungsförderung:

Aufgrund der aktuellen Lage wurden Arbeitnehmer in Kurzarbeit besonders in den Fokus gerückt. Mit dem im März verabschiedeten „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ hat die Bundesregierung den Zugang zu Förderungen noch einmal erleichtert, um die Möglichkeiten zu erweitern und zusätzliche Anreize zu schaffen, Zeiten der Kurzarbeit gezielt zur Weiterbildung zu nutzen.

Zu den typischen Fördermöglichkeiten zählen:

Der Bildungsgutschein: Er wird von Kostenträgern wie der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und ermöglicht Ihnen bei Arbeitslosigkeit, aber auch zur Erhaltung Ihres aktuellen Arbeitsplatzes eine Weiterbildung bei einem zertifizierten Bildungsanbieter wie dem IBB. Die Kosten werden dann in voller Höhe vom ausstellenden Kostenträger übernommen. Details zur Förderung durch den Bildungsgutschein erfahren Sie hier.

Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz: Gefördert werden Berufstätige, die in Absprache mit ihrem Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung absolvieren möchten, um ihre Kenntnisse und Kompetenzen zu erneuern und zu erweitern. Je nach Betriebsgröße übernimmt der Staat dabei zwischen 15 % und 100 % der Weiterbildungskosten und zwischen 25 % bis 75 % der Lohnkosten während der Weiterbildung. Alle Informationen zum Qualifizierungschancengesetz erhalten Sie hier.

Weitere Fördermöglichkeiten: wie zum Beispiel die Bildungsprämie, Förderungen durch Bundesländer oder Förderungen für spezielle Personengruppen ergänzen die vielfältigen Möglichkeiten. Einen Überblick erhalten Sie hier.


Kostenlose Beratung: Gerne erörtern wir mit Ihnen Ihre ganz persönlichen Förderungsmöglichkeiten unter der Hotline 0800 7050000. Außerdem bieten wir Ihnen hunderte zertifizierte und damit förderfähige Weiterbildungsmöglichkeiten, um Ihre berufliche Entwicklung maßgeschneidert und zielgerichtet voranzutreiben.

Welche Fragen zu Kurzarbeit und Qualifizierung werden häufig von Arbeitnehmern gestellt?

Wie wirkt sich Kurzarbeit eigentlich auf meine soziale Absicherung aus? Darf ich während der Kurzarbeit Geld in einem Nebenjob dazuverdienen? Und sinkt bei Kurzarbeit mein Urlaubsanspruch?

Häufige Fragen wie diese und viele weitere beantworten wir Ihnen übersichtlich und verständlich auf unserem Blog:
Kurzarbeit – die 13 wichtigsten Fragen und Antworten für Arbeitnehmer.

Weiterbildungen während der Kurzarbeit

Um die Zeit möglichst sinnvoll zu nutzen, haben wir Ihnen eine Reihe von kurzfristigen Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit zusammengestellt. So kommen Sie und auch Ihr Unternehmen gestärkt aus dieser schwierigen Zeit. Aufgrund des Qualifizierungschancengesetzes kann eine Weiterbildung sogar mit bis zu 100 % von der Arbeitsagentur gefördert werden. Wir bieten aktuell mehr als 900 zertifizierte Weiterbildungskurse an.

Weiterbildungskurse